Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit abgelehnt & wieder Schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit abgelehnt & wieder Schwanger

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Bitte Entschuldigen Sie Frau Bader ... ... dass ich hier auch noch meine Fragen stelle, doch leider konnte ich bisher keine wirklich hilfsreichen Informationen finden. Es geht darum das ich mit meiner ersten Tochter am 20.05.2004 in Mutterschutz gegangen bin und damals mit meinem AG vereinbarte das ich ab 01.01.2005 wieder meine Arbeit bei ihm Aufnehmen wollte. Allerdings kam der AG meines Mannes im April 2004 mit einem spitzen Aufstiegsangebot, das jedoch nur gültig würde wenn mein Mann auf seine 1,5 Jahre EU verzichte. Um dieses Angebot annehmen zu können teile ich meinem AG eine EU-Verlängerung auf die vollen 3 Jahre mit und bat um seine Zustimmung. Darauf erhielt ich im Mai 2004 ein Rückschreiben in dem mir zur Wahl gestellt wird entweder ab 01.01.2005 seiner Firma in Vollzeit wieder zur Verfügung zu stehen oder die Kündigung meines Arbeitsvertrages. Noch hatte ich bisher darauf nicht reagiert, da der AG meines Mannes die Entscheidung auf das Angebot erst zum Oktober 2004 wissen möchte und wir uns bis dahin genauere Informationen einholen wollen was möglich ist und was mein AG erlauben muss und was nicht. Nun ist mir vorgestern jedoch bei meinem Arztbesuch mitgeteilt worden das wir ein weiteres Kind erwarten dessen ET am 14.02.2005 ist und ich somit ab 03.01.2005 wieder in Mutterschutz bin. Meine Fragen sind nun folgende: a) Kann mein AG mir dennoch zum 01.01.2005 kündigen und mir die zweite Schwangerschaft als „Absicht“ anhängen? (noch weiß er davon nichts) b) Zu welcher Zeit kann der AG mir überhaupt kündigen? c) Ab wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden? d) Bezahlt mir die gesetzliche KK dennoch Mutterschutzgeld auch wenn knapp 2 Jahre keine KK wegen EU eingezahlt wurde? e) Wenn mein AG mir kündigt (auch in der EU) bin ich dann noch bei der KK versichert? Und wer bzw. woher wird die KK bezahlen/bezahlt? f) Kann ich die zweite EU ab Februar dann auf 3 Jahre verlangen? Ich danke für jede hilfreiche Antwort. Liebe Grüße Eure (verwirrte) Merlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Eine so ausführliche Beratung, wie Sie brauchen, sprengt den Rahmen hier. Sie können Sie an meine entgeltliche E-Mail wenden. Gruß, NB


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Hallo, nach dem was oben steht bräuchtest du doch nur am 2.1.05 arbeiten gehen. Der 1.1. ist ja Feiertag und ab dem 3.1. bist du wieder im Mutterschutz. Dein Mann kann doch bestimmt den einen Tag Urlaub nehem, damit wärst du alle Probleme los. Den zweiten EU kannst du auf 3 Jahre beantragen. Gruß Angela


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Dankeschön für den Hinweis das ich wohl um eine Anwaltliche Hilfe hier nicht weiter kommen kann. Ich hatte gehofft das im Internet ein paar Informationen erstmal ausreichen könnten die Sache im Alleingang zu versuchen, aber ich sehe das ein RA die sichere Variante zu sein scheint. Gruß Merlin


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Hallo Angela, das ist zwar richtig, der 1.1. ist ein Feiertag und der 2.1. ist sogar ein Sonntag, d. h. das der 3.1. ein Montag ist an dem ich in Mutterschutz gehe. Dies ist auch meine kleinere Sorge, denn jetzt nachdem ich weiss das wir erneut Zuwachs bekommen, würde ich auch meinetwegen ein paar Tage in die Firma gehen, was mir mehr Sorge bereitet ist die Androhung auf Arbeitsvertragaufhebung (Kündigung) wenn ich der Firma ab dem 1.1.05 bzw. Montag den 3.1.05 nicht als Vollzeitkraft zur Verfügung stehe. Wenn ich ihm jetz Mitteile das ich ab dem 3.1. in Mutterschutz gehe, wird er vermutlich das Wochenende "Dienstfrei" und der erste Arbeitstag der in meinem Fall schon wieder Mutterschutz ist zur Kündigung verwenden. Dazu hätte ich dann schon gerne Tips gehabt wie ich dem AG dies alles Mitteile ohne das er mir immernoch die Kündigung aussprechen könnte. Da ich aber im Internet nicht die gehofften Infos und Tips zu so einer verzwickten Sache finden kann um erstmal zu Versuchen diese Sache ohne Fachmann zu klären, werde ich mich Wohl oder Übel doch an einen RA wenden müssen. Gruß Merlin


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Mein AG wollte mich jetzt auch kündigen,da ich keinen KITA Platz bekommen hätte und keiner auf unsere 2 jahre alte tochter hätte aufpassen können,doch bevor er die Kündigung schreiben konnte,hatte ich erfahren das ich schwanger bin,habe ihm gleich mitgeteilt,da du ja unter Kündigungsschutz stehst während der SS. Normal kann er dich nicht kündigen wenn du ihm sagst das du schwanger bist. so war es jedenfalls bei mir. liebe grüße sagt Mausi81 (14SSW)


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Hallo Mausi81, dankeschön, das ist doch schon mal ein Hoffnungsschimmer ... also wenn ich meinem AG (am besten sofort) schriftlich Mitteile das ich in der 19. SSW und somit ab 3.1. in Mutterschutz gehen werde, sollte ich hoffen können das er mir nicht mehr so einfach Kündigen kann? Dann werde ich jetzt gleich mal ein liebes Schreiben verfassen und drückt mir mal die Daumen das sich damit vielleicht sogar einiges von allein klären wird. Aber eine Frage habe ich doch noch: Dann, wenn keine Kündigung gemacht wird, bin ich weiterhin noch bei meiner gesetzlichen KK versichert? Liebe Grüße Merlin


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Hallo, du brauchst nicht zu hoffen. Du stehst sofort mit Eintritt der SS unter Kündigungsschutz. Sollte er trotzdem versuchen dir zu kündigen wende dich sofort an die Gewerbeaufsicht. Zur KK: Dort dürfte sich nichts ändern zu jetzt. Ruf doch deine KK an und stelle deine Frage dort. Zu den Fragen aus deinem ersten Posting: a und b) Bereits geklärt. Er kann dir nicht kündigen. c)gar nicht d) MuSchutzGeld müsstest du bekommen, da du theoretisch 2 Tage arbeiten warst. Die 2 Tage muß dir den AG ja bezahlen und davon bekommt die KK ja einen Anteil. Stelle die Frage auch an deine KK. e) Da dein AG dir nicht kündigen kann erledigt sich diese Frage. f) Du verlängerst nicht. Du reichst einfach 3 Jahre EU ein. So ich hoffe jetzt sind alle deine Fragen beantwortet. Gruß Angela


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Hallo, da fällt mir gerade ein, zu d) nicht nur die KK muß den Zuschuss zum Mutterschutzgeld zahlen auch dein AG muß zum Mutterschutzgeld zahlen. Also genau wie bei deinem ersten Kind. Gruß Angela


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