Hallo, meine Tochter wurde am 22.01. geboren, die Bezugsmonate für das Elterngeld sind demzufolge immer vom 22. zum 21. des Folgemonates. Nun möchte ich ab dem 01.10. wieder verkürzt arbeiten gehen. So würde ich ab dem 22.09 - 21.10. das gekürzte Elterngeld beziehen. Bisher konnte ich aber nirgends finden, ob mir vom 22.09. -30.09. dennoch anteilmäßig das volle Elterngeld zusteht. Vielen Dank
von kathyb7 am 15.08.2013, 10:53