Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verkürzung der Elternzeit, wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verkürzung der Elternzeit, wer zahlt Mutterschaftsgeld?

Bernd76

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Sehr geehrte Frau Bader, habe leider keine mir konkret helfende Antwort hier gefunden, daher meine Frage. Meine Frau und ich haben am 03.07. ein Kind bekommen. Meine Frau ist nun in Elternzeit bis zum 02.07.18, in der Elternzeit bzw. während des Mutterschutzes ist ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen. Sie ist nun erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 21.05.18. Wie verhält es sich jetzt mit der bestehenden Elternzeit, endet diese mit der Geburt des neuen Babys und gehen so Elterngeldmonate verloren? Hat meine Frau Anspruch auf Mutterschaftsleistungen und wenn durch wen, da Sie ja jetzt keinen Arbeitgeber mehr hat? Bitte um Ihren Rat, in diesem speziellen Fall.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit der Beendigung des Arbeitsvertrages ist auch die Elternzeit beendet. Ohne Arbeitgeber braucht sie also keine neue Elternzeit zu beantragen. Mutterschaftsgeld wird sie nur die Einmalzahlung bekommen, zu beantragen unter www.mutterschaftsgeld.de Elterngeld bekommt sie trotzdem, wenn Sie die Frage noch mal stellen und mir verraten, in welchem Jahr Ihr erstes Kind geboren ist, kann ich auch mehr zu der Höhe sagen. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Welche Elternzeit? Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.


mellomania

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deine frau hat gar keine elternzeit. wenn ihr vertrag ausgelaufen ist ist sie arbeitslos und hat keinen arbeitgeber, daher auch keine elternzeit.


Bernd76

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Ok. Habe mich wohl sehr mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit Elternzeit die Zeit des Elterngeldbezuges. Hoffe meine Frage ist jetzt klarer.


Himbeere2008

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ElterngeldBezug hat nichts mit Elternzeit zu tun. Elterngeld gibt es auch für Hausfrauen. Ohne einen Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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In welchem Jahr ist Kind 1 geboren? Ist sie wirklich direkt nach Entbindung wieder schwanger geworden oder liegt da ein Jahr dazwischen? Wenn sie EG Plus bekommt, sollte sie sich die verbleibenden Raten vorzeitig auszahlen lassen. Andernfalls überschneidet sich der Bezug für beide Kinder und wird gegeneinander verrechnet. LG Lilly


Bernd76

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Also Kind 1 geboren am 03.07.2017 Elterngeldbezug vom 03.07.2017 - 02.07.2018 Voraussichtlicher ET 21.05.2018 Was passiert im Überlappungszeitraum? Kann man diese Zeit auch auf mich als Ehemann übertragen? Hatte schon meine 2 "Vätermonate".


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