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Hallo Frau Bader, am 09.03.05 begann mein Mutterschutz. Ab Mitte Februar war ich bereits krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass mein Resturlaub aus 2004 zum 31.03.05 (Stichtag gilt für alle AN) verfallen ist, da keine betrieblichen Belange entgegen standen, den Urlaub zu nehmen. Ist das ok ???? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, BErzGG § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Gruß, NB
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