Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vereinbarte Betreuungszeiten mit Vater u.Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vereinbarte Betreuungszeiten mit Vater u.Kind

Bianca122

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Hallo Fr.Bader! Mein Mann u.ich sind seid einer Woche geschieden. Da ich auf Elternteilzeitbasis arbeite,hatten wir immer schon vereinbart;d.ich meine Arbeitszeiten nach seinem Schichtplan einteilen u.er wenn ich arbeiten bin auf unseren 2jährigen Sohn schaud. Im Scheidungsvergleich ist dies auch festgehalten. Unter uns haben wir vereinbart,d.wenn ich Frühdienst habe,arbeit in der mobilen Hauskrankenpflege,er um 5:00 morgens zu unseren Sohn kommt. Jetzt ist es so,d.er mir nach nur 2 Tagen mitgeteilt hat,d.ich meine Arbeitszeiten mit Beginn auf 8 Uhr ändern soll, da er nicht so früh aufstehen will.da ich meine Arbeitszeiten nur einmal ändern kann während der Elternteilzeit u.ich das vor habe wenn unser sohn in den kindergarten geht,weiß ich jetzt nicht was ich tun soll.habe hier leider keine Eltern die f.ihn einspringen können.Von dem abgesehen finde ich seine aussage nicht in ordnung. Habe bereits meine Arbeitstage auf wunsch v.ihm reduziert,was zum glück intern möglich war. Weiteres teilte er mir mit,d.er im feb.eine Woche skiurlaub fahrt u.ich mir Urlaub nehmen muss. Natürlich werde ich schauen Urlaub zu bekommen. Nur können wir in der Arbeit den Urlaub erst im Dezember eintragen lassen u.müssen schon das ganze nächste jahr dann vorplanen. Es kann durchaus sein,d.ich im Februar keinen Urlaub kriege.dazu meinte er eben dann muss ich hald sagen d.ich eine ganze woche nicht arbeiten gehen kann wegen seinen Schichtplan.das geht natürlich nicht,da meine Arbeit ja vom schichtplan von ihm weiß. Ich bekomme meinen Monatsplan f.nächste Monat ein Monat vorher d.h.plan f.okt.bekomme ich mitte sept.u.auch ich habe eine Frisg bis wann ich meine Tage an denen ich arbeiten kann abgeben muss. Mein Ex-Mann kommt jetzt daher da u.da im sept.kann ich den kleinen nicht nehmem d.er z.b.auf eine hochzeit gehen will u.gerade da wo icj arbeiten muss u.er das aber schon ewig weiß. Ich frage mich jetzt in wie fern ich mich auf ihn in zukunft verlassen kann u.würde gerne ihre Meinung dazu hören


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es geht um etwas, was in einem gerichtlichen Vergleich geregelt ist. Am besten kann Ihnen deshalb der Anwaltsrat geben, der mit Ihnen den Vergleich geschlossen hat.Denn der kennt genau den Inhalt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Gar nicht. Und Du solltest Dir schnellstens eine Alternative überlegen. Auch wenn es vereinbart wurde, es sanktioniert keiner, wenn er sich nicht daran hält. Dein Sohn hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Teilweise gibt es sehr flexible Tagesmütter, in einigen Städten auch 24 Stunden Krippen. Eure Lösung bedeutet in erster Linie eins : Komplette Abhängkeit. Und wie Du jetzt schon siehst, das geht nach hnten los. Notfalls musst Du wieder in Elternzeit gehen bis Du was anders hast, was mit der Betreuung passt. In dieser Zeit muss Dein Ex Dir Betreuungsunterhalt zahlen.


Mitglied inaktiv

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Na, das würde ich dem Herrn doch auch so gleich mitteilen. Wenn Frau wieder daheim bleibt und er dann ihren Unterhalt entsprechend auch noch zahlen wird, überlegt er sich evtl dreimal wie schnell er jetzt auf den morgendlichen Schlaf verzichten mag..... Für die anderen Dinge würde ich Lösungen suchen, und vorallen langfristig auch ein "Auffang-Netz".


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