Tanja51
Habe das selbe Problem.... Meine Tochter wurde am 24.11.2017 geboren. Im Jahr 2016 war ich noch in den ersten fünf Monaten nebenberuflich als erste Hilfe Ausbilderin tätig, das Ganze lief auf Honorarbasis. Da ich kaum gearbeitet habe als erste Hilfe Ausbilderin bin ich nicht über die Übungsleiter-Pauschale gekommen. Im Einkommensteuerbescheid 2016 wurde meine Selbstständigkeit mit 0,00 Euro ausgewiesen. Wegen der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Selbstständigkeit fragt natürlich nun die Elterngeld Stelle nach ob ich ein Einnehmen hatte und möchte wahrscheinlich 2016 als Veranlagungsjahr für das Elterngeld nehmen. Dies wäre für mich total schlecht denn ich hatte 2016 im Vollzeitjob weniger verdient als in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt meiner Tochter. Kann die Elterngeld Stelle einfach 2016 als Berechnungs Jahr verwenden obwohl ich bei der Selbstständigkeit null Euro im Einkommenssteuerbescheid stehen habe weil ich nicht über die Übungsleitern Pauschale gekommen bin? Falls ja kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Hallo, wenn die Beträge tatsächlich unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, ändern Sie den Veranlagungszeitraum nicht. In § 2b iVm 2d BEEG wird nur von EINKÜNFTEN gesprochen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, eigentlich nicht. Die Übungsleiterpauschale wird bei der Berücksichtigung des Einkommens beim Elterngeld nicht mit aufgenommen und darf auch nicht zur Verschiebung des Bemessungszeitraumes führen. Was ich allerdings komisch finde ist, dass das im Steuerbescheid aufgeführt wird. Denn das bedeutet meistens, dass du Einkünfte hattest, die vielleicht höher waren als die Ü-Pauschale und nur durch die hohen Ausgaben wieder auf 0 gefallen bist. Denn wenn das der Fall ist, dann muss tatsächlich das Jahr 2016 genutzt werden. Zitat: "Selbständige Einkünfte aus einer Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter (unterhalb des Freibetrages) dürfen daher nicht zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraums gem. § 2b Abs. 3 führen. Ist im Steuerbescheid dennoch eine selbständige Tätigkeit mit „Null“ ausgewiesen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die berechtigte Person in der entsprechenden Einkunftsart Einnahmen und Ausgaben hatte, die sich jedoch auf null saldieren (Nulleinkünfte)."
Tanja51
Ich war definitiv unterhalb der Übungsleitern-Pauschale, ausgaben habe ich gar nicht erst mit angerechnet, sonst wäre es ein Witz gewesen und ich hätte wahrscheinlich fast umsonst gearbeitet wegen der Hohen Fahrtkosten zu den Ausbildungsorten. Die Dame bei der Elterngeldstelle meinte nun, sobald ich eine Einnahme hatte, auch wenn die unter der Pauschale liegt , wird dieses Jahr zu Grunde gelegt Für das Elterngeld. Ich bin auch skeptisch weil das ja total gegen den Sinne der Unterstützung von Familien ist... Frau Bader können Sie mir in diesem Fall weiterhelfen? Ich hatte zusätzlich noch eine andere Nebeneschäftigung auf 450 € Basis, Ich habe im Internet einmal gelesen dass man aufgrund von Berufswechsels die zwölf Monate vor der Geburt als BeMessung Zeitraum bekommen kann, Würde das auch hier bei der Nebentätigkeit funktionieren und falls ja wie stelle ich das am besten an?
Dojii
Also ein Berufswechsel ist kein Grund für ein Wahlrecht des Bemessungszeitraumes. Das Elterngeldgesetz ist da eindeutig formuliert. Wenn steuerpflichtige selbstständige Einkünfte vorliegen, egal wie gering sie waren, dann muss das letzte abgeschlossene Kalenderjahr genutzt werden. Das wichtige ist eben, ob der Fall hier ebenfalls unter die Ausnahme der Ü-Pauschale fällt oder nicht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld