Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wie wird der Mutterschutz berechnet, wenn sich die Geburt z.B. um 2 Wochen verzögert (obwohl vorher alles normal aussah und man schon in MuSchutz ist)? Dann wäre ich ja eigentlich vor Geburtstermin schon 8 anstatt 6 Wochen in MuSchutz. Verringert sich dann automatisch die MuSchutzdauer nach der Geburt um diesen Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Claudi
Liebe Claudia, nein, da ändert sich nichts. Sie haben einfach Glück.- Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein, da ändert sich nix. Die Termine anhand derer die beiden Fristen (6 und 8 Wochen) berechnet werden sind der ET und der tatsächliche Geburtstermin. Wenn das Kind "zu spät" kommt, dann verlängert sich eben der MuSchu VOR der Geburt, ohne daß es die Frist NACH dem tatsächlichen Gebutrstermin irgendwie berührt. Dann ist der vorgeburtliche MuSchu eben länger. Bei mir war er 11 Tage kürzer, weil mein Sohn 11 Tage "zu früh" kam. Die habe ich auch nicht "hintendran" hängen können, ich hatte eben 11 Tage weniger Mutterschutz. HTH Désirée
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