Hanna-Maria
Sehr geehrte Frau Bader, der errechnete Geburtstermin für meine Zwillinge ist der 24.09.2016 Was passiert wenn die Geburt 2-3 Wochen früher stattfindet, was bei Zwillingen ja keine Seltenheit ist? Verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte? Oder beträgt die Schutzfrist immer genau 12 Wochen ab dem tatsächlichen Geburtstermin (d.h. bei vorzeitiger Entbindung wird man um einen gewissen Zeitraum "beraubt")? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, die nicht genommene Zeit wird hintendran gehangen Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, die Zeit, die dir vorher fehlt, wird hinte angehängt. Längstens kann man nach der Geburt 18 Wochen haben. LG luvi
Hanna-Maria
Hallo luvi, vielen Dank für die Antwort. Ist das immer so oder nur in speziellen Fällen (wie z.B. Mehrlingsgeburten)? Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Bei Einlingen hat man nur 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz (Frühgeburtlichkeit außen vor). Dass die nicht genommene Mutterschutzfrist hinten angehangen wird ist immer so. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__6.html LG Lilly
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