Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz bei frühzeitiger Entbindung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein ET ist der 03.10.03, d. h. mein Mutterschutz (8 Wochen) geht bis zum 03.12.03. Wie verhält es sich, wenn das Kind z.B. zwei Wochen eher kommt? Zählt der Mutterschutz ab dem eigentlichen Entbindungstermin oder weiterhin erst ab dem vom FA errechneten ET??? Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Danny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ab 30.06.2002 genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Nach altem Recht verfielen bei Entbindungen vor dem berechneten Termin die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist. Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das wurde doch schon soooo oft beantwortet; geh mal über die Suchfunktion! - Das was vorne durch vorzeitige Entbindung wegfällt wird einfach hinten drangehängt, Du hast also in jedem Fall 14 Wochen Mutterchutz. Sollte Dein Kind ein echtes Frühchen werden sind es 18 Wochen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, wie wird der Mutterschutz berechnet, wenn sich die Geburt z.B. um 2 Wochen verzögert (obwohl vorher alles normal aussah und man schon in MuSchutz ist)? Dann wäre ich ja eigentlich vor Geburtstermin schon 8 anstatt 6 Wochen in MuSchutz. Verringert sich dann automatisch die MuSchutzdauer nach der Geburt um diesen Zeitraum? Viele ...

Meine Frage bezieht sich auf die 8 Wochen nach der Entbindung. Flogendes ich mache an einer Privaten Schule derzeit eine 2.Ausbildung in einem med. Berufsfeld. Ich habe rechtlich gesehen mit der Schule ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und ich würde im Dezember mein 2.es Kind entbinden.Da mein Mann in Elternzeit geht würde ich am liebsten ca ...

hallo! mein kind kommt nächste woche donnerstag auf die welt, 15 tage vor entbindungstermin, wie sieht es dann mit dem mutterschutz aus, geht er dann bis 8 wochen nach der geburt oder bleibt es bei 8 wochen nach eigentlichem entbindungstermin??

Da ein geplanter Kaiserschnitt häufig ein oder zwei Wochen vor ET gemacht wird, frage ich mich, ob die Woche(n), die man vorher verliert, an die acht Wochen danach drangehängt werden. Es geht mir nicht um das Mutterschaftsgeld, da ich als Beamtin mein Gehalt einfach weiterbezahlt bekomme und keine Elternzeit nehme, sondern nur um die Zeit des Dahei ...

Sehr geehrte Frau Bader, der errechnete Geburtstermin für meine Zwillinge ist der 24.09.2016 Was passiert wenn die Geburt 2-3 Wochen früher stattfindet, was bei Zwillingen ja keine Seltenheit ist? Verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte? Oder beträgt die Schutzfrist immer genau ...

Sehr geerhte Frau Bader, ich habe mich im Internet zwar schon etwas schlau gemacht, aber ganz sicher bin ich mir nach wie vor in der Angelegenheit nicht. Ich bin Medizinstudentin im praktischen Jahr und würde gerne auf meinen Mutterschutz nach der Entbindung verzichten (für das Kindeswohl ist durch den Vater und die Großeltern gesorgt). Durc ...

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...