Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater vorenthalten, Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vater vorenthalten, Unterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich hab vor ca 6 Wochen erfahren, dass mein eigentlicher Vater nicht mein leiblicher Vater ist. Ich bin jetzt 35 Jahre alt! Es kam nur heraus weil mein richtiger Vater mich dann doch mal sehen wollte! Es folgte auch ein Vaterschaftstest, der alles bestätigt! Mit meiner Mutter habe ich seit über 10 Jahren keinen Kontakt mehr. Ich hatte eine grauenvolle Kindheit! Meine Mutter wußte es von Anfang an, wer mein Vater ist! Sie hat sich relativ früh von ihm scheiden lassen und verklagte ihn mehrmals wegen Unterhalt für mich! Kann ich gegen meine Mutter vorgehen? Wegen "LÜGE" oder den Unterhalt zurückverlangen, gerade weil ich nie irgendetwas davon gesehen habe! Das kann ich so nicht einfach stehen lassen - welche möglichkeit hab ich oder mein sogenannter Vater!? LG Carmen G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Unterhaltsrechtlich werden Sie da nichts machen können - der Unterhalt ist ja nicht für das Kind selber, sondern für die "Aufzucht". Ihrem Posting entnehme ich, dass Sie enttäuscht sind und sich betrogen fühlen, was sehr verständlich ist. Aber das alles ist nicht mehr rückgängig zu machen. Und rechtlich schon gar nicht (es sei denn, Ihr "falscher" Vater wusste es nicht - dann kann er anfechten. Aber was soll das jetzt noch bringen? Liebe Grüsse, NB


peekaboo

Beitrag melden

dient ja auch dafür, daß es ein Dach über den Kopf hat und essen auf dem Tisch, und das hattest Du denke ich mal. Versuche vielleicht zu Deinem "richtigen" Vater einen Kontakt aufzubauen, da Du eh schon mit der Mutter abgeschlossen hast. Es wird doch dann meist nur noch dreckige Wäsche gewaschen. Hast Du denn zu deinem "Stiefvater" auch noch Kontakt? Ich weiß, ich stecke nicht in Deinen Schuhen, aber Du weißt auch nicht die Beweggründe, die Deine Mutter dazu gebracht hat, so zu lügen... Laß es, Du ersparst Dir viele Tränen, glaube mir. Gutgemeinte Grüße Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hey Du kannst Deine Mutter nicht verklagen. Den Unterhalt ist ja auch für Mietanteil, Kleidung, Essen etc. Zumindest das wirst Du ja erhalten haben. Ich kann Deine Wut sehr gut verstehen und auch den Wunsch ihr das heimzuzahlen, aber rechtlich wird es da keine Mittel geben. Eure Möglichkeiten ? Lernt Euch kennen und freut Euch, dass ihr Euch doch noch gefunden habt ! Vergangenheit ist vorbei, daran wird sich nichts mehr ändern.


dreamteam468

Beitrag melden

Rechtlich kenne ich mich nicht aus. Dafür gibts ja die Anwältin. Rein menschlich: Du wirst Grund haben, wütend und verägert zu sein. Aber DU würdest viel Energie verschwenden, wenn DU gegen Deine Mutter klagst. Geh mal in Dich: Selbst wenn DU ein Recht hast UND dies durchsetzen könntest - meinst DU, Dir geht es dann besser? Deine Mutter wird auch ihre Gründe gehabt haben. Ich glaube, die Lösung liegt nicht in der AUfklärung eines rechtlichen Problems. Alles GUte!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen, der Vater meines 12 jährigen Sohnes lebt in USA. Er zahlt monatlich nur 230 Euro Unterhalt. Als ich ihm sagte, dass das nicht reicht, sagte er, das interessiere ihn nicht. Ich würde sogar an Unterhaltsvorschuss mehr bekommen. Kann ich ihn irgendwie dazu bringen, dass zu bezahlen was er muss oder muss ich mich damit abfinden, dass i ...

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...