Barny
Hallo, wir erwarten im November unser Kind. Mein Mann spielt mit dem Gedanken seine Arbeitsstelle zu wechseln. Er würde gerne ab Geburt 5 Monate Elternzeit am Stück nehmen und zum Ende der Elternzeit kündigen. Die Elternzeit würde er fristgerecht mind. 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragen. Ist es möglich die Kündigung zeitgleich einzureichen, obwohl der genaue Geburtstermin und somit auch der genaue Kündigungstermin noch nicht bekannt ist? Kann der Arbeitgeber hier Einspruch erheben? Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße
Hallo, kann er so machen, ist natürlich gefährlich, wenn er keinen neuen Job hat. Er kann auch noch später kündigen. Zu berücksichtigen ist, dass er bei einer Eigenkündigung bei der Agentur für Arbeit gesperrt ist. Liebe Grüße NB
peekaboo
nichts findet, hat er noch einen Job. Innerhalb der Elternzeit darf er ja 30 Std Arbeiten so weit ich weiss
Felica
Kündigungsfrist zum Ende der EZ sind 3 Monate. Innerhalb dieser die vertraglichen. Mit Ablauf des Vertrages endet auch die EZ. Welchen Sinn soll es haben 5 bzw wenn bereits bei Mitteilung der EZ fast 7 Monate vorher zu kündigen? Zumal das so nicht möglich ist. Besser erst dann wenn dein Mann was neues hat. Auch wegen drohender Sperre beim ALG1 wegen Eigenkündigung.
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