minuschka
Mein Kind ist im August geboren. Mein Mann hatte ein befristetet Arbeitverhältnis bis 31.08.12. Er nahm 2 Monate Elternzeit (14.08.-14.10) Zurzeit ist er Arbeitlos I gemeldet. Ich beantragte 12 Monate EZ, also bis 14.08.13. Aus wichtigem Grund werde ich wahrscheinlich ab Januar 2013 wieder arbeiten in VZ. 1- Könnte mein Mann mein EZ übernehmen, bzw. bis August 2013 ??? 2- Bekommt er die 300 Eur. Elterngeld ??? 3- Welche Bescheinigungen, Dokumenten oder Formularen sind dafür wichtig und für welche Behörde??? 4- Wird Arbeitsamt mit der Betreuung unsere Tochter durch mein Mann einverstanden sein ??? 5- Ein Kittaplatz wurde schon beantragt, ab Mai 2013. Wenn wir kein Kitaplatz bekommen... könnte mein Mann eine Verlängerung der EZ beantragen bis ein Kittaplatz vorhanden ist ??? Vielen Dank im Voraus !!!
Hallo, meins auch :-) 1. Ja, da es sich bei der Arbeitslosigkeit im einen wichtigen Grund handelt, um die Elternzeit vorzeitig abzubrechen. 2. Ja, mindestens 3. http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/download.html 4. Klar, denn dann muss das Arbeitsamt für Ihren Mann nichts mehr bezahlen 5. Er kann Elternzeit beantragen, bis das Kind drei ist. Liebe Grüße, NB
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