Christl1827
Sehr geehrte Frau Bader! Leider werde ich aus den Informationen im Internet nicht ganz schlau, deshalb hier meine Frage: Unser Sohn ist jetzt 7 Monate alt und ich bin noch mit ihm zuhause. Mein Mann hatte bereits einen Elternmonat und der 2. ist im 11. Lebensmonat unseres Sohn. Jetzt haben wir uns überlegt, dass ich, wenn unser Sohn 2 wird, wieder Vollzeit arbeiten gehe und mein Mann dann nochmal ein Jahr Elternzeit nimmt und unseren Sohn im 3. Lebensjahr betreut. Geht das so, wie wir uns das vorstellen oder kann der Chef meines Mannes das irgendwie ablehnen? Sollten wir irgendwas beachten? Vielen lieben Dank schon mal und liebe Grüße, Christl...
Hallo, ja, mit Frist Antrag sieben Wochen kann er das. Liebe Grüße NB
SumSum076
Hm....wenn man es ganz genau nimmt...Mit der Erstanmeldung der Elternzeit legt man sich fest, wie man die nächsten 2 Jahre Elternzeit möchte. Gerechnet ab der 1. genommenen Elternzeit. Die Mutter nimmt ja meist die ersten 2 Jahre. Also kann sie das "dritte" Jahr direkt ab dem 2. Geburtstag starten lassen. Nimmt (der Vater) aber erst den 6. Lebensmonat (und zB den 11.), dann ist der 2-Jahres-Zeitraum eigentlich erst um, wenn das Kind 2,5 Jahre alt ist. Dannach könnte der Vater auch wieder Elternzeit ohne Zustimmung des AG nehmen. Aber wenn der AG das nicht so genau nimmt (oder selber den 2-Jahreszeitraum ab Geburt sieht), dann kann der Vater schon vorher wieder Elternzeit nehmen. Gruß Sabine
Christl1827
Der 1. Elternmonat vom Vater wurde direkt nach der Geburt also im 1. Lebensmonat genommen...
desireekk
Hallo, Man muss sich für die ersten 2 LJ des Kindes festlegen wenn man das erste Mal EZ anmeldet (für innerh. der ersten 2 LJ). Für das 3. LJ kann man dann wieder erneut anmelden mit 7-Wochen-Frist. Dies kann der AG nicht ablehnen. Egal ob nun Vater oder Mutter Dein Mann kann also spätestens 7 Wochen vor dem 2. Geb Eures Kindes die EZ mitteilen und der AG muss das hinnehmen. Gruss D
SumSum076
Siehe § 16 Absatz 1, Satz 2 BEEG: "Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll." Dazu aus den Richtlinien für 2016, Seite 308: "Beispiel 1: Der Vater nimmt vom 7. Lebensmonat bis zum 1. Geburtstag des Kindes 6 Monate Elternzeit und dann nochmal vom 1,5 Lebensjahr des Kindes bis zu dessen 2,5 Lebensjahr. Der zweijährige Bindungszeitraum besteht hier zwischen dem 7. Lebensmonat des Kindes und dem 2.5 Lebensjahr des Kindes." Gruß Sabine
SumSum076
Ja, wenn die 1. Elternzeit gleich im 1. Lebensmonat war, dann kann der Vater ab dem 2. Geburtstag wieder Elternzeit nehmen. Gruß Sabine
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