anna_und_der_mutterschutz
Hallo, ich bin in kundenverantwortlicher Position bei einer IT-Beratung tätig. Ein substantieller Teil meines Gehalts wird über den Gewinn, den ich bei Kunden erwirtschafte, für die ich als sogenannter Engagement-Manager tätig bin, berechnet. Dies geschieht über eine monatsweise Kalkulation der Kundenergebnisse am Ende jeden Jahres. Eine Auszahlung erfolgt jeden Februar für das ganze Jahr. Die Kopplung an die Rolle des Engagement-Managers ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Neben der Akquisetätigkeit beeinhaltet die Rolle auch als Ansprechpartner für den Kunden zu fungieren. Ersteres habe ich noch voll für die Mutterschutzmonate geleistet, zweiteres kann ich natürlich nicht während meiner Abwesenheit tun. Habe ich auch für den Zeitraum des Mutterschutzes Anspruch auf diesen variablen Anteil oder nur für den Arbeitszeitraum bis dahin? Hängt es eventuell davon ab, ob mein Arbeitgeber mir offiziell die Rolle des Enagement-Managers entzogen hat? Vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Entscheidend sind die letzten 3 Mo. vor Eintritt für die Berechnung des MG. Diese Einmalzahlung erhalten Sie ja nur einmal im Jahr. Habe ich das richtig verstanden? Liebe Grüße NB
desireekk
Mutterschutz ist Beschäftigungsverbots-Zeit und somit müssen bei variablen Gehältern der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzes bezahlt werden, abzgl. der Zahlung der GKV. Mit welcher Begründung wurde dir deine Position entzogen? Auf welcher Grundlage? So aus der Ferne härt sich das für mich nach einer Änderungskündigung an (je nach Arbeitsvertrag und sonstigen Regelungen). VG D
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Hallo. Mein Sohn ist am 9.12. zur Welt gekommen. Ich bekomme ja von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Mein Arbeitgeber war bis jetzt der Meinung das er nur die 6 Wochen vor der Geburt auf mein Gehalt aufstocken muss. Ist das richtig? Ich hatte nämlich gehört das er die 8 Wochen danach auch noch bezahlen muss. Falls er auf mein Geh ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit 29.01.20 im Mutterschutz. Ich habe bereits den Krankenkassenanteil für die ersten 6 Wochen erhalten (13€ tgl) und heute das Gehalt meines AG erhalten. Dies erscheint mir jedoch zu gering (ich komme mit KK-Anteil nicht auf meinen "üblichen Nettolohn") und ich würde es gern prüfen lassen. Nur sagt mei ...
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