Kathii1988
Sehr geehrte Frau Bader, Leider werde ich Internet nicht richtig fündig. Evtl. Können Sie mir helfen. Ich bin Beamtin und privat krankenversichert. Kaiserschnitt ist für den 29.10. Geplant. 1. Erhalte ich während des Mutterschutzes mein volles Gehalt? 2. Elterngeld läuft ja ab der Geburt des Kindes. Ich strebe 12 Monate Elternzeit ab der Geburt des Kindes an. Also vom 29.10.18 bis 28.10.19. Elterngeld bekomme ich ja für 12 Monate. Heißt es, dass ich schon während des Mutterschutzes nach der Geburt Elterngeld erhalten werde? Oder erst nach den 8 Wochen? Falls man erst nach dem Mutterschutz Elterngeld erhält, wären es ja Max. 10 Monate Geld. Vielen Dank
Hallo, 1. Ja 2. Ja, es sind tatsächlich zehn Monate Liebe Grüße NB
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