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Hallo unser Sohn wurde am 12.01.08 geboren. Ich habe 12 Monate, mein Mann den 13.+14. Monat Elterngeld beantragt (und genehmigt bekommen). Wann muss bzw. sollte mein Mann dies schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Wo steht geschrieben, dass er einen Rechtsanspruch darauf hat? Sein Arbeitgeber möchte dies jetzt schon schriftlich haben. Kann er meinem Mann dann kündigen?? Ich freue mich auf eine Antwort. Gruß Jessica
Hallo, Der besondere Kün-digungsschutz nach dem BEEG beginnt mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, und endet mit Ablauf der Elternzeit. Wechseln sich zurück die Eltern bei der Elternzeit ab, so gilt der besondere Kündigungsschutz für den Elternteil, der sich in EZ befindet. Liebe Grüsse, NB
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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html LG Peeka
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http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
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Hallo Danke schon mal. Dort geht es immer um die drei Jahre Elternzeit, mir geht es aber um die zwei Monate die der Vater Elterngeld beziehen und beim Kind bleiben kann. Gruß Jessica und einen schönen Abend
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hallo! Elternzeit und Elterngeld muß man auseinanderhalten. Jeder Elternteil hat Anspruch darauf, in den ersten 3 LJ des leiblichen Kindes (belibig lange) Zuhause zu bleiben. Das ist der 2. teil des BEEG. Das Elterngeld (also mehr als die 300 EUR Sockelbetrag) gibt es, wenn - man innnerh. der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Elternzeit ist - und Sozialverspfl. Beschäftigt ist. (mal so ganz grob) Also. Dein mann muß gar nicht BEANTRAGEN. Ein Antrag müsste ja bewillt/genehmigt werden. Elternzeit wird lediglich dem AG mitgeteilt. Da gibt es nichts zu bewilligen. Es ist ein Rechtsanspruch. Ich würde sicherheithalber erst 8 Wochen vor Beginn seiner EZ diese dem AG schriftlich mitteilen, dann erst ab da hat er Kündigungsschutz. 7 Wochen vor Beginn der EZ muß er sie mitgeteilt haben.Er halt also quasi eine Woche "Korridor". Vorher hat er keinen Kündigungsschutz. Viele Grüße Désirée
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Hallo vielen Dank, dann werden wir noch warten, bis wir dem AG meines Mannes dies schriftlich geben, dass er 13+14. Monat zu Hause bleibt. Gruß Jessica
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