Mitglied inaktiv
hallo, vielleicht können sie mir ja helfen bei folgender frage: ich bin für den 29/01/2001 ausgezählt, d.h. mein offizieller mutterschutz beginnt 6 wochen vorher am 18/12/2000 und noch 8 wochen nach der entbindung, daß wäre dann bis zum 26/03/2001 (vorausgesetzt, mein böhnchen kommt pünktlich!). wie sieht das dann eigentlich mit dem urlaub aus, der mir für das erste quartal 2001 zustehen würde? das sind immerhin 8 tage ... bekomme ich die vor antritt des mutterschutzes angerechnet und könnte dann 8 tage früher den bleistift fallen lassen? hmmmmm, ich bin da sehr unsicher und kann in der firma nicht nachfragen, da die eh nicht davon begeistert sind, daß ich schwanger bin. hat einer von euch ahnung?? gibt es vielleicht einen link im internet, wo eine regelung dafür hinterlegt ist?? viele liebe grüße, anke
Liebe Anke, die Fehlzeiten aufgrund der Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt lassen den Anspruch auf Erholungsurlaub grds. unberührt, d.h., auch während dieser Zeit entstehen U-Ansprüche. Eine Verrechnung erfolgt nicht. N. Bader
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