Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Frage: zur Zeit arbeite ich im EU 19 Wochenstunden. Aus dem Jahr 2000, in dem ich diesen EU angetreten habe, habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 13 Tagen. Es war vereinbart, daß ich diesen nach Beendigung meines EU im Jahr 2003 nehmen werde. Da ich aber Anfang nächsten Jahres bereits wieder in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehe, möchte ich die Urlaubstage bereits dieses Jahr nehmen. Dafür gibt die Firma auch ihr Einverständnis, kürzt mir allerdings die 13 Urlaubstage auf 8 Tage, "da ich ja jetzt nur Teilzeit arbeite und es ja dann trotzdem 2,5 Urlaubswochen sind". Ich finde das eine Frechheit. Ich habe mir diese Urlaubstage ja schließlich erarbeitet und daß ich jetzt nur drei Tage in der Woche arbeite, dürfte doch mit dem Urlaub, den ich noch aus Zeiten der Vollzeitbeschäftigung habe, nichts zu tun haben oder? Die zwei Tage, die ich in der Woche ohnehin zu Hause bin, werde ich ja auch nicht bezahlt. Können Sie mir sagen, ob es zulässig ist, den Urlaub einfach so zu kürzen? Gibt es dazu ein Urteil (wo?)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! Grüße, Monika
Liebe Monika, da hat Ihr AG wohl etwas verwechselt: Der Urlaub, der vor dem EU angefallen ist, bleibt bestehen, im EU während der Teilzeit entsteht ja neuer. Ihr AG meinte wohl, Sie wollten letzteren nehmen. Natürlich kann der bereits entsandene EU nicht hinterher gekürzt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo monika, ich glaube, das ist korrekt so. normalerweise hast du bei vollbeschäftigung x tage urlaub, wobei du je nach beschäftigungsart pro woche 5 oder 6 tage nehmen musst. bei teilzeit ist das so geregelt, dass du zwar die selbe anzahl tage urlaub hast, dafür aber auch 5 bzw. 6 tage pro woche einreichen musst, obwohl du nur 2 oder 3 arbeitest. sonst hättest du ja doppelt so viel urlaub wie alle vollbeschäftigten. gruß beate
Mitglied inaktiv
Nein, ich habe NICHT die selbe Zahl an Urlaubstagen, sondern auf´s Jahr gesehen nur 18. Die 13 Tage, von denen hier die Rede ist, stammen ja noch aus der Zeit, als ich vollzeitbeschäftigt war.
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