Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubskürzung bei Elternzeit

Frage: Urlaubskürzung bei Elternzeit

happymom86

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Hallo, ich nehme vom 23.05 bis 23.06.23 nochmal Elternzeit. Diese Elternzeit ist unbezahlt, da ich schon mal 12 Monate nach der Geburt zuhause war. Mein AG möchte mir nun für den Zeitraum Elternzeit 23.5-23.6.23 den Urlaub um 2,5 Tage kürzen. Ich bin der Meinung das ist nicht korrekt, da es nur für einen vollen Monat gekürzt werden kann oder? Als zbsp 01.05 bis 30.05.23, aber nicht für den Zeitraum 23.05.23 bis 23.06.23….oder liege ich da falsch? Der AG ist der Meinung, da ich 4 Wochen weg bin, das das somit 1 Monat ist, da 1 Monat ja aus 4 Wochen besteht. Ich bin der Meinung er liegt falsch.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat unrecht, Sie haben recht. Der Urlaub ist nur zu kürzen, wenn ein ganzer Kalendermonat in Elternzeit verbracht worden ist. Liebe Grüße NB


netteKlarinette

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Er liegt falsch. Wenn du in einem Kalendermonat auch nur einen Tag gearbeitet hast bzw. dein Aebwitsvertrag greift (zB weil du den einen Tag Urlaub hättest) dann steht dir für der Monat der Urlaub zu. Für deinen Fall gibt es keine Kürzung des Ergolungsurlaubes.


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