Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsinspruchnahme nach Elternzeit

Frage: Urlaubsinspruchnahme nach Elternzeit

Missalex

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Liebe Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 21.7.16 (Zwillinge). Vom 25.11.15 bis 4.3.16 war ich krankgeschrieben (Hyperemesis). Seit dem 10.3.2016 habe ich ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich aus 2015 noch 4 Tage Resturlaub und für 2016 (inkl. Mutterschutz) 23 Tage Urlaub, die ich nicht mehr nehmen kann. Ich möchte gern 2 Jahre in Elternzeit gehen. Meine Frage ist nun, ob all mein Urlaub verfällt oder ob ich diesen an das Ende der EZ hängen kann - oder habe ich einen Anspruch auf Auszahlung? Vielen Dank im Voraus! Missalex


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es entsteht ein Urlaubsanspruch bis einschliesslich fùr den Monat, in dem der Mutterschutz endet - und den kann man auch noch nach der EZ nehmen Liebe Grùsse NB


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