Liebe Frau Bader, mein Entbindungstermin ist der 21.7.16 (Zwillinge). Vom 25.11.15 bis 4.3.16 war ich krankgeschrieben (Hyperemesis). Seit dem 10.3.2016 habe ich ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich aus 2015 noch 4 Tage Resturlaub und für 2016 (inkl. Mutterschutz) 23 Tage Urlaub, die ich nicht mehr nehmen kann. Ich möchte gern 2 Jahre in Elternzeit gehen. Meine Frage ist nun, ob all mein Urlaub verfällt oder ob ich diesen an das Ende der EZ hängen kann - oder habe ich einen Anspruch auf Auszahlung? Vielen Dank im Voraus! Missalex
von Missalex am 21.03.2016, 14:09