Mitglied inaktiv
Hallo!!! Heute habe auch ich mal eine Frage: Ich bin am 24.12.2002 in Mutterschutz gegangen. Durch die Geburt meiner Tochter am 12.2.03 war ich im Mutterschutz bis zum 10.04.2003. Seit 11.04.2003 bin ich also in Elternzeit! Nun meine Frage: Habe ich anteilig für die vier Monate Urlaubsgeldanspruch aus dem Urlaubsgeld, welches normalerweise im Sommer jetzt gezahlt wird???? Arbeite in einem Rechtsanwaltsbüro (dort will ich nicht fragen) und in meinem Arbeitsvertrag ist ein halbes Gehalt für Urlaubs- und ein halbes für Weihnachtsgeld festgelegt. Daneben habe ich irgendwo gehört, dass die Urlaubstage, die einem für die Mutterschutzzeit zustehen, auch ausbezahlen kann. Ich weiß ja nicht, ob ich nach drei Jahren Elternzeit dorthin zurückkehren kann. Stimmt das??? Es wäre echt toll, wenn mir jemand diese Frage beantworten würde. Vielen Dank!!! Viele Grüße, Anke
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
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