Mitglied inaktiv
Hierum ging es: Hallo, ich arbeite auf Stundenbasis in einer Rechtsanwaltskanzei. Meine Arbeitszeiten sind Dienstags und Donnerstags jeweils 3 Stunden. Nun hatte ich 14 Tage Urlaub genommen. Zu meinem Entsetzen stellte ich dann am Ende diesen Monats fest, dass mir kein Urlaubsgeld bezahlt wurde. Mir stehen 4 Wochen Urlaub zu. Wie jetzt aber wenn er noch nicht mal bezahlt wird?! Was ist nun richtig, ich trau mich schon nichts mehr zu fragen, jeder vertröstet mich nur und nichts kommt dabei raus. Auch wurde mir noch nicht mal ein Arbeitsvertrag ausgehändigt. Ich bin schon seit einem halben Jahr dort beschäftigt. Wie sieht es denn dann mit meiner Kündigungsfrist überhaupt aus? Ich würde dort gerne wieder kündigen. ************************************* Sie fragten mich dann ob ich Urlaubsgeld oder Weiterzahlung meinte. Bisher ging ich davon aus das sei alles ein und das selbe *schulterzuck* Ich sag mal Weiterbezahlung wenn ich im Urlaub bin also meine 30 Euro die ich auf verdienen würde wenn ich arbeiten wäre. ************************************** Am meißten interssiert mich aber, ob dann meine Urlaubstage einfach auf 24 Tage festlegen kann. Hab schon bei der RA-Kammer nachgefragt, aber die meinen sie könnten mir da nicht weiter helfen. Vielen Dank Nadine
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld in Höhe von € 200 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888) - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. WICHTIG: bitte nicht auf mich Bezug nehmen beim Chef-Gespräch! Gruß, NB
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