Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsansprüche

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsansprüche

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Hallo Frau Bader, Sie hatten mir Anfang August bestätigt, daß ich Anrecht auf meinen Resturlaub 2000 sowie auf den anteiligen Urlaub 2001 bis zum Ende des Mutterschutz habe. Danke dafür! Nun folgende noch auftauchende Frage: ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub angemeldet. Gesetz den Fall, daß ich nach Ablauf nicht an diese Arbeitsstelle zurück gehe, habe ich die Möglichkeit, mir den anteiligen Urlaub auszahlen zu lassen und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt. Mein AG ist nach wie vor der Ansicht, ich hätte keinerlei Ansprüche, sodaß ich diese wahrscheinlich über meinen Anwalt einholen werden muß! Zum Glück zahlt dies meine Rechtsschutz. Vielen Dank für Ihre Mühe Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, eine Auszahlung ist erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, denn erst dann steht endgültig fest, dass der Urlaub nicht genommen werden kann. Gruß, NB


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