kribra
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Meine Geschichte: Februar 2010 - Juli 2010: schwanger mit Beschäftigungsverbot Totgeburt über 500g Juli 2010 - November 2010: Mutterschutz November 2010 - Februar 2011: schwanger mit Beschäftigungsverbot Fehlgeburt Februar 2011-September 2011: Krank geschrieben (Depression wegen mehrerer Fehlgeburten) September 2011 - Mai 2012: schwanger mit Beschäftigungsverbot 03.05.12 Entbindung Mai 2012 - Mai 2013: Elternzeit Aus dem Jahr 2010 habe ich noch 14 Tage Resturlaub. Ist dieser Urlaub verfallen? Oder gilt hier § 17 Abs. 2 BEEG? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, bitte die Hinweise lesen u allgemeiner fragen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Tut mir leid, was dir passiert ist! Aber dein Urlaub aus 2010 ist verfallen. Ist auch so, wenn Resturlaub aus 1. (gesunder) Schwangerschaft mit BV, dann MuSchu und Elternzeit und dann 2. Schwangerschaft mit BV. Schon hier verfällt der Resturlaub... Gruß Sabine
Sternenschnuppe
1. Schwangerschaft mit BV 2006, wann Elterzeit, dann direkt Schwangerschaft mit BV 2009-2010, nach einem Jahr Elterngeld habe ich den kompletten Urlaub ausbezahlt bekommen in der Elternzeit. Auf 6 Monate verteilt.
SumSum076
Dann hoffe ich einfach mal, dass da mein Wissen veraltet ist!! (...denn eigentlich ist es ja unsinnig, dass in so einem Fall der Urlaub verfällt...) Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Er ist ja erworben worden, der kann ja nicht einfach verfallen eigentlich, nur weil sie ihn nicht nehmen kann. Also, bei mir klappte zumindest das reibungslos bei diesem AG. Rechtlich kann ich das nicht belegen.
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