kribra
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Meine Geschichte: Februar 2010 - Juli 2010: schwanger mit Beschäftigungsverbot Totgeburt über 500g Juli 2010 - November 2010: Mutterschutz November 2010 - Februar 2011: schwanger mit Beschäftigungsverbot Fehlgeburt Februar 2011-September 2011: Krank geschrieben (Depression wegen mehrerer Fehlgeburten) September 2011 - Mai 2012: schwanger mit Beschäftigungsverbot 03.05.12 Entbindung Mai 2012 - Mai 2013: Elternzeit Aus dem Jahr 2010 habe ich noch 14 Tage Resturlaub. Ist dieser Urlaub verfallen? Oder gilt hier § 17 Abs. 2 BEEG? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wie so fünf Monate Mutterschutz in 2010? Sie da den Urlaub nicht nehmen? Ansonst stellt sich die Frage der langen Krankschreibung. da steht einem trotzdem Urlaub zu.Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Jahr krank war. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 353/10) müsse der Urlaub dann aber spätestens 15 Monate nach Ende des Kalenderjahrs genommen werden. Ein Beispiel: Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2012 verfallen bei Langzeitkranken nach dem 31. März 2014. Liebe Grüße, NB
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