Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich im Mutterschutz und Beschätigungsverbot Urlaubsansprüche?

Frage: Habe ich im Mutterschutz und Beschätigungsverbot Urlaubsansprüche?

Janine1510

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Hallo Frau Bader, Ich bin seit dem 22.10.2013 im Beschäftigungsverbot. Mutterschutz Beginn am 10.05.2014 Mein Sohn kam am 10.06.2014 zur Welt. Meine Elternzeit beträgt 1 Jahr. Wieviel Urlaubstage stehen mir nach der Elternzeit zu? Vielen Dank Janine1510


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Janine1510

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Ich muss dazu sagen,dass ich 25 Tage Urlaub im Jahr habe. VG Janine1510


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