Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Anna198

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Hallo Frau Bader, Ich hatte die Frage schon einmal gestellt, komme aber leider gerade bei meinem Arbeitgeber nicht weiter. Ich war Vollzeit beschäftigt und habe direkt nach dem Mutterschutz angefangen, in Elternteilzeit zu arbeiten (5 Tage/Woche, 50% der Arbeitszeit, gleicher Arbeitgeber), habe aber noch sehr viele Tage Resturlaub aus der VZ-Beschäftigung. Mein Arbeitgeber sagt nun, dass Paragraf 17 BEEG in meinem Fall keine Anwendung findet, da ich in Teilzeit arbeite und die Möglichkeit habe, Urlaub zu nehmen. Ich kann ihn also nicht nach der Elternzeit nehmen, sondern muss ihn jetzt nehmen und er verfällt wie normaler Urlaub, es gelte das Bundesurlaubsgesetz. Meiner Frage nach der Bezahlung wurde bisher ausgewichen, es sieht so aus, als würde der Urlaub in TZ vergütet und nicht in VZ. Wie argumentiere ich nun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, drucken Sie ihm doch dies hier mal aus: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-urlaub-13-urlaubsanspruch-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit-waehrend-des-urlaubsjahrs-vor-dem-wechsel-wurde-noch-kein-urlaub-genommen_idesk_PI42323_HI2583259.html https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/ Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wenn du innerhalb der EZ arbeitest (TZ) ruht dein VZ-Vertrag. Es sind zwei verschiedene Vertragsverhältnisse (hoffentlich hast du einen entsprechenden Ergänzungsvertrag). Diese zwei AV kann man nicht miteinander vermischen, d.h. dass du jetzt TZ-Anspruch erwirbst und einlösen kannst, während alles was mit dem VZ-Vertrag zu tun hat "auf Eis gelegt ist" und somit ruht. Wenn EZ rum und TZ beendet, kannst du dann wieder auf deinen VZ-Urlaub zugreifen - also nach Ende der EZ.


Anna198

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Ich habe einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt und dieser wurde mir in einer Personalmitteilung bestätigt, einen Ergänzungsvertrag gibt es nicht. Die Antwort hilft mir leider nicht wirklich weiter. In welchem Gesetz ist das geregelt?Was passiert, wenn ich gar nicht mehr Vollzeit arbeite sondern die Teilzeit auch nach der Elternzeit fortführe? Laut meinem Arbeitgeber gilt das BEEG in Bezug auf den Resturlaub in meinem Fall nicht, stimmt das überhaupt?


mellomania

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hast du hoffentlich nicht nur eine teilzeit laufen sondern eine tz in ez, die am ende der ez endet!! denn sonst hast du deinen vz vertrag dauerhaft in tz geändert. dann hat der AG recht und dein urlaub aus vollzeit wird im dreisatz auf die tz runtergerechnet bzw. für die genommenen urlaubstage erhälst du vollgehalt. dieser unterschied ist sehr wichtig. warum dir die antwort von meiner vorrednerin nicht weiterhilft, verstehe ich nicht, denn genau so ist es und genau so muss es laufen. aber eben nur, wenn tz IN EZ.


KielSprotte

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Wieso hilft dir das nicht weiter? Nochmal: du hast (hoffentlich) ein zweites Vertragsverhältnis mit deinem AG abgeschlossen, oder zumindest eine Zusatzvereinbarung wo drinsteht "das es sich um ein Vertragsverhältnis während der lfd. EZ bis ttmmjj handelt und dein VZ-Vertrag vom ttmmjj hiervon in keinster berührt wird". Dann kannst weder du noch dein AG auf den alten VZ-Urlaub zugreifen. Du erwirbst einen eigenen TZ-Urlaubsanspruch aus dem TZ-Arbeitsverhältnis, welcher beiden Seiten zur Verfügung steht.


Anna198

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Es ist Teilzeit in Elternzeit. Danke für eure Antworten, aber ihr seid leider beide nicht auf meine Frage eingegangen, inwiefern es stimmt, dass Paragraf 17 bei mir gar keine Anwendung findet und ich meinen Urlaub sofort nehmen muss und was passiert, wenn ich auch nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten würde. Da ich hier nur eure Forumnamen sehe und die Frage eigentlich an Frau Bader als Rechtsanwältin gestellt war - seid ihr auch Rechtsanwälte?


KielSprotte

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Du verstehst einfach nicht, was wir dir mitteilen wollen......


mellomania

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Dass der URL aus der vollzeit solange ruht, bis der vollzeit Vertrag wieder greift. JETZT gerade läuft tz in ez, daher hast du neuen Urlaub für die teilzeit. Du und der AG können NICHT AUF DEN URLAUB AUS DER RUHENDEN VOLLZEIT zugreifen. Zeitschlossgesichert sozusagen. Bis ez endet. DANACH ist der Urlaub wieder für euch verfügbar. Und verfällt Ende des Folgejahres der Rückkehr aus der ez Du musst zwei Verträge haben wie oben geschrieben.


Anna198

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Und ihr geht leider nicht genau auf meine Frage ein…. Aber wenn ihr auf die Frage antwortet, die ich persönlich an Frau Bader als Rechtsanwältin stelle, wäre es super, wenn ihr mir zumindest mitteilt welchen Beruf ihr ausübt.


mellomania

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nochmal. der paragraph betrifft dich nicht. du hast urlaub aus vollzeit. dein vollzeit vertrag ruht. somit ruht der urlaub aus der vollzeit. JETZT hast du eine hoffentlich auf die ez befristete tz laufen, wo du neuen tz urlaub erwirbst. dein vollzeit urlaub ruht immer noch. SOLANGE bis du wieder VOLLZEIT arbeitest. bis dahin ist der urlaub NICHT GREIFBAR. Weder für dich, noch den AG. der ist safe, gesichert, auf eis, verschlossen. und verfällt erst ende des folgejahres, wenn du aus der ez zurückkommst und wieder vollzeit arbeitest. wenn du also 23 aus der ez zurückkommst, verfällt der VOLLZEIT urlaub ende 24. hast du es jetzt verstanden? deine reaktion ist sehr frech, unsere berufe gehen dich nichts an. wir versuchen dir das hier zu erklären, DU verstehst es nicht und wirst zickig. frau bader wird GENAU DAS GLEICHE ANTWORTEN DA ES EINFACH SO IST. sorry, aber das is echt nicht in ordnung wie du reagierst. wenn du einem öffenltichen Forum nicht glaubst, dann steht es dir frei, eine kostenpflichtige beratung beim RA zu machen.


mirage

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Hier kannst Du alles nachlesen https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/


Anna198

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Ja, das verstehe ich, aber genau das macht mein Arbeitgeber! Er verlangt von mir, dass ich den VZ Urlaub jetzt während der Elternteilzeit nutze, weil er sonst verfällt! Meine Frage war, wie ich nun gegenüber meinem Arbeitgeber argumentiere, welches Gesetz findet hier Anwendung und welches nicht? Es hilft mir nicht, wenn ich meinem Arbeitgeber das sage, was ihr hier schreibt, denn er behauptet das Gesetz greift nicht! Und nochmal, es gibt keinen extra Teilzeitvertrag, nur einen Antrag und eine Bestätigung. Das bedeutet aber nach meiner Auffassung trotzdem nicht, dass mich mein Arbeitgeber benachteiligen darf und VZ Urlaub nur als TZ zahlt.


Anna198

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Ich habe diese Frage persönlich an Frau Bader gestellt. Wenn du in ihrem Namen antwortest, interessiert es mich natürlich, ob du auch Rechtsanwältin bist oder nicht! Wenn du hier im Forum eine Frage an einen Kinderarzt stellst und es antwortet dir eine unbekannte Mutter, vertraust du dann auch auf ihren Rat weil in einem öffentlichen Forum grundsätzlich alles richtig sein muss? Ohne zu wissen, ob diese Mutter tatsächlich Ärztin ist oder einfach ihre Meinung weitergibt?


mellomania

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du hast aber ein problem, wenn du KEINEN VERTRAG für eine auf eine ez befristete tz hast. denn dann hast du deinen vollzeitvertrag dauerhaft auf tz geändert und dann findet das gesetz anwendung.


mellomania

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jetzt is aber gut


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