Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Frage: Urlaubsanspruch

Anna198

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Hallo Frau Bader, Ich habe bis zum Beginn meines Mutterschutzes Vollzeit gearbeitet, seit Ende des Mutterschutzes bin ich in Elternzeit und arbeite in Teilzeit (4h/Tag an 5 Tagen die Woche). Was passiert mit meinen restlichen Urlaubstagen, die ich ins neue Jahr mitnehme? Verliere ich die Hälfte meines in Vollzeit erworbenen Urlaubsanspruches dadurch, dass ich für einen freien Teilzeittag immer einen ganzen Tag des Resturlaubs verwenden muss, obwohl dieser Resturlaub mir während der Vollzeit 8 freie Stunden gebracht hätte und nicht nur 4? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gemäß § 17 BEEG kann man den Resturlaub noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du verlierst gar nix. der urlaub aus der vollzeit bleibt bis zum ende des folgejahre erhalten, in welchem du aus der ez zurückkommst. momentan bist du ja noch in ez. mit tz zwar, aber die ez läuft parallel. wenn das konstrukt fertig ist, dann verfällt der urlaub aus der vollzeit am ende des folgejahres.


Mephis

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Resturlaub aus Vollzeit von vor der Elternzeit bleibt bestehen und muss auch entsprechend vergütet werden, selbst wenn du nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchtest. Für die Teilzeit bekommst du neuen Urlaub entsprechend deines Vertrages.


Anna198

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Heißt das, dass sämtliche Regeln bezüglich Mitnahme von Resturlaub ins neue Jahr, der dann z.B. bis März aufzubrauchen ist, auch keine Anwendung finden? Ich darf dann den Urlaub aber auch so lange ich in Elternzeit bin nicht benutzen, erst danach? Und wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit bleibe, sind dann 10 Vollzeit Urlaubstage 20 Teilzeit Urlaubstage?


mellomania

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die elternzeit hält die regelung auf. daher wenn du 22 z.b. die ez und die tz fertig hast, darfst du den vollzeit urlaub bis ende 23 in vollzeit!! abgelten. du wirst die tage dann in vollzeit!! bezahlt. die anzahl der tage verdoppelt sich aber NICHT.


Anna198

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Vielen Dank!


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