Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

daniela121287

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter kam am 24.08.12 als Frühchen auf die Welt. Dadurch hatte ich 18 Wochen Mutterschutz bis zum 28.12.12. Direkt im Anschluss meines Mutterschutzes bin ich in Elternzeit gegangen. Nun zu meiner Frage: Ich hätte noch 23 Tage Urlaubsanspruch von 2012. Meinen Urlaub konnte ich nicht vor dem Mutterschutz nehmen, da ich gleich zum Anfang der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kam. Nun würde ich meinen Resturlaub gerne direkt nach der Elternzeit nehmen (diese geht bis zum 23.08.13). Wieviel Tage Urlaub stehen mir nun zu? Im Mutterschutz hat man doch vollen Urlaubsabspruch und erst In der Elternzeit kürzt sich dieser um 1/12 je genommenen Monat Elternzeit. Da ich ja bis zum 28.12.12 noch im Mutterschutz war, hätte ich doch noch 23 Tage Resturlaub? Meine Chefin meint das mir nur 15 Tage Resturlaub zustehen. Mfg Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Sohn kam auch am 24.08. auf die Welt :-) Ihnen stehen bis zum Ende des Mutterschutzes 8der Monat) anteilig Urlaub zu. Liebe Grüsse, NB


daniela121287

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Hallo Frau Bader, vielen dank für die schnelle Anwort.wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich doch bis 28.12.12 Urlaubsanspruch.Somit noch 23 Tage MfG Daniela


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