Ani123
Die EZ von der Mutter meines Patenkindes läuft im Juni 19 aus. Sie möchte dann noch die übrigen Monate vom 1.Kind dran hängen. 1.Kind EZ von Ende Okt.14-Mitte Mai 16 (18.5 Monate) UND Juli 18-Mitte Oktober 20 (15.5 Monate) 2 Kind EZ von Ende Juni 16-Ende Juni 19 (36 Monate) Gibt es einen Urlaubsanspruch während der EZ für die Zeit wo sie nicht gearbeitet hat? Bsp. 1 Tag pro Monat? Aufgrund, dass der Kitaplatz ganztags erst zu August 18 zur Verfügung steht, EZ Mutter zu Ende Juni 19 endet, inkl. Resturlaub aus 2016 wäre sie dann bis Ende Juli 19 zu Hause (bzw. arbeitet bis Ende Juni 19 zwei Tage Woche, dann kommt VZ-Vertrag, sie nimmt Urlaub und arbeitet an August wieder.) Kann der Vater EZ für August nehmen und dabei 30h arbeiten? Oder muss er 2 Monate nehmen? Er hat bis dato für kein Kind EZ genommen. Sollte er lieber für 1.Kind oder 2.Kind EZ nehmen?
Hallo, einen Anspruch darauf, noch etwas dran zu hängen hat sie nicht. Nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Außerdem bekommt man während der Elternzeit keine Urlaubsansprüche. Nein, das ist so nicht richtig, der Arbeitgeber kann die Urlaubsansprüche ausschließen. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn überhaupt, also wenn der AG zustimmt, hätte sie von kind1 nur noch 12 monate übrig. der rest wäre verfallen. man konnte, wenn ich sehe dass das kind 2014 geboren ist, nur 12 monate über das 3. lebensjahr mit rausnehmen. alles was drüber ist ist weg
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