Polizeimaus
Hallo kurze Frage... Wenn am 25.5 meine Elternzeit endet... und am 2.9 Elternzeit beginnt ... steht mir doch für diese zwei Monate Mai September Voller Urlaub zu (Jahresurlaub 36) sprich je 3 Tage also 6 Tage Da doch nur für volle Monate gekürzt werden darf ... Sehe ich das richtig ??? Lg J.H.
Hallo, gekürzt werden darf nur für Monate, in denen Sie AUSSCHLIESSLICH in EZ gewesen sind. Zu lesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Liebe Grüße NB
HeyDu!
Mai, Juni, Juli, August, September
36÷12= 3 × 5 Monate = 15 Urlaubstage...
Ich verstehe deine Rechnung nicht
.
Ani123
Urlaub hast du von Jan.-Sept.. Bei 36 Tage/Jahr = 3 Tage/Monat. Jan.-Sept.=9 Mon. 9x3=27. Dir stehen 27 Tage zu. Soweit es 1 Tag im Monat gibt gilt der volle Urlaubsanspruch für den Monat.
HeyDu!
Liebe Ani, dies Schwachsinn erkläre doch bitte ... §17 Abs. 1 Satz 1 BEEG
Mitglied inaktiv
Anni du erzählst Quatsch. Jan-april kein Urlaubsanspruch Mai-sept Anspruch Urlaub Okt-dez kein Urlaubsanspruch Heydu: ich verstehe das Posting als Frage, ob für mai und sept voller Urlaubsanspruch besteht Liebe AP: du siehst es richtig, in den Monaten Mai und September darf dein Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden.
Polizeimaus
Hallo ... das ist lieb von euch ... für eure antworten!!!
Ja meine Frage war nur Mai und September... da es kein voller Monat ist ...
Mein AG gewährt mir für diese zwei Monate nämlich kein Urlaub !!!
Geht dann wahrscheinlich eh vor Gericht, wenn ich Pech habe !!!
@HeyDu
Du hast recht mit den 15 Tagen; das wäre dann komplett
Lg
HeyDu!
Gesetzliche Grundlage für den AG steht ja mit dort ;-) Du bist im Recht.
Polizeimaus
Ja... darauf habe ich jetzt schon 3 mal hingewiesen und auch mit textmarker markiert...!!! Was soll ich machen ??? Will halt auch kündigen Und das muss ja in Kündigungsschreiben mit rein ... will nur nicht das mir die „6“ Tage Urlaub (von den 2 Monaten ) verfallen ... Restlichen Urlaub ist schon bestätigt
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