Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch für vollen Monat?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch für vollen Monat?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader! Mein Entbindungstermin ist am 09.10.02. Mein Mutterschutz endet am 04.12.02. Ich bekomme 30 Tage Urlaub im Jahr. Mein Chef will mir 2 Tage für Dezember abziehen, da mein Mutterschutz ja im Dezember endet. Ist das richtig? Ich dachte, es wird trotzdem der volle Monat auf den Urlaub berechnet. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es nicht. Man kann also wie folgt rechnen: Jahresurlaubsanspruch: 12 x voll gearbeitete Monatebzw. Mutterschutz. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nehmen wir mal an, Dein Kind kommt wirklich so, daß Dein MuSchu bis in den Dezember hineinreicht, dann gilt: Dir steht auch für den Dezember der volle Urlaub zu. Denn §17 sagt, daß nur für VOLLE Monate Elternzeit der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf. Mein Mann ging ab 3.5. in Elternzeit und so wurde der volle Mai-Anspruch erhalten. HTH Désirée


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