Hallöchen! Ich hätte eine Frage zu der Urlaubsberechnung nach dem Beschäftigungsverbot.
Ich bin letztes Jahr im Januar ins Beschäftigungsverbot gegangen und habe im August entbunden und habe laut Arbeitsvertrag 20 Urlaubstage im Jahr. Habe ich da Anspruch auf den gesamten Urlaub?
LG Marie
von
Marie Gumprich
am 22.06.2022, 11:15
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vom Jahr 2021
Hallo,
der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub für jeden Monat, den sie komplett in Elternzeit sind, um 1/12 zu kürzen, § 17 BEEG.
Im Beschäftigungsverbot entstehen jedoch ganz normale Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2022
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vom Jahr 2021
Du hast Anspruch auf anteilig Urlaub bis Ende Mutterschutz. Also bis Ende September oder Oktober (je nach letzten Tag Mutterschutz)
Beachte jeden Monat den du voll in Elternzeit warst, kann der AG den Urlaub kürzen
Mitglied inaktiv - 22.06.2022, 11:30
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vom Jahr 2021
Also wenn ich am 21.08.21 entbunden habe habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz das würde ja dann bis Oktober gehen und ich habe Elternzeit bis zum 20.10 . Das wären doch dann ungefähr 15 Tage oder ? Mein Arbeitgeber möchte mir nämlich leider dazu keine Auskunft geben .
von
Marie Gumprich
am 22.06.2022, 21:21
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vom Jahr 2021
Berechnung: 20/12*10 sind 16,66 Urlaubstage
Monat Oktober hast du nämlich vollen Anspruch wenn Mutterschutz bis Oktober geht. Den kannst auch nehmen.
Steht so auch im BEEG
Lies Mal hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz_127881.html#:~:text=W%C3%A4hrend%20der%20Elternzeit%20ruht%20das,mehrere%20Jahre%20verfallen%20keine%20Urlaubstage.
Mitglied inaktiv - 23.06.2022, 07:12