Guten Tag Frau Bäder,
ich hätte eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches für das Jahr 2017.
Meine Tochter kam im Dezember 2016 als Frühchen zu Welt (4 Wochen zu früh). Demnach verlängerte sich mein Mutterschutz.
Meine Elternzeit fing am 31.03.2017 an und endet am 08.12.2017.
Mein AG ist nun der Meinung das mir gar kein Urlaub für das Jahr 2017 zusteht.
Ist das so korrekt???
Wenn das nicht korrekt ist wieviel Urlaubsanspruch habe ich bei 30 Tagen Jahresurlaub?
Mit freundlichen Grüßen
JuliamitMilena
von
JuliamitMilena
am 11.11.2017, 05:26
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für das Jahr 2017
Hallo,
der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub anteilig um jeden Monat kürzen, den Sie komplett in Elternzeit gewesen sind. das sind bei Ihnen acht Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für das Jahr 2017
Du hast Anspruch von Januar bis März, und dann noch für den vollen Dezember.
Das regelt alles der Paragraph 17 BEEG.
LG
Désirée
von
desireekk
am 11.11.2017, 12:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch für das Jahr 2017
Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen hast du für das Jahr 2017 einen Urlaubsanspruch von 10 Tagen.
Berechnung:
30 Tage : 12 Monate x 4 Monate (Jan - Mrz plus Dez) = 10 Tage
von
chrissicat
am 11.11.2017, 22:21