Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch im Jahr der Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch im Jahr der Geburt

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, mein offiziell letzter Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes ist der 05.05.2020. Der errechnete Geburtstermin ist der 17.06.2020. Wie wird mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet? Wie viele Tage stehen mir bei tariflich festgelegten 30Tagen Jahresurlaub in diesem Jahr zu? Mein Arbeitgeber meint 15 Tage. Ich komme aber auf 20,wenn ich die Mutterschutzfrist bis August mit berücksichtige. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG darf für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, den Urlaub um 1/12 kürzen. Nur in EZ, nicht im Mutterschutz. Liebe Grüße NB


HeyDu!

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Kommt darauf an, wann genau das Kind geboren wird und wann demnach der Mutterschutz endet. Gekürzt wird der Urlaub für jeden vollen Monat EZ um 1/12. §17 Abs. 1 S. 1 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html 30 ÷ 12 x 8 = 20 ... sofern alles planmäßig. Er kann auch erst kürzen, wenn Du tatsächlich EZ gemeldet hast. Es ist erst Februar.


luvi

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Hallo, Wenn dein Mutterschutz im August endet, hast du 20 Tage. LG luvi


Felica

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Der Ag ist aber nichts dazu verpflichtet dir den Urlaub nach der Geburt bereits vor dem Mutterschutz zu gewähren. Den, niemand kann sagen wann das Kind kommt, deshalb kann es da noch zu Verschiebungen kommen. Wobei es in deinem falle unwahrscheinlich ist, das sich der Mutterschutz bis in den September schiebt. Bliebe also extreme Frühgeburt. Grundsätzlich darf der AG aber für jeden Monat kürzen den du komplett in EZ bist, Mutterschutz führt also weder vor Geburt noch nach Geburt zu Kürzungen. Damit steht dir 8/12tel des Jahresurlaubes zu.


HeyDu!

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Selbst wenn das Kind 14 Tage nach Termin käme, wäre der Mutterschutz noch im August zuende und es bliebe bei 8/12 ;-)


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