Urlaubsanspruch Betreuung erstes Kind bei zweiter Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch Betreuung erstes Kind bei zweiter Geburt?

Hallo Frau Bader, mein ET ist der 19.8. Bedeutet fast hundertprozentige Wahrscheinlichkeit einer Geburt in den Sommer Ferien. Da darf mein Mann lt neuem Bereichsleiter keinen Urlaub nehmen. Auch unbezahlter Urlaub würde nicht genehmigt. Welche Möglichkeiten habe ich, dass mein Mann sich, zumindest die drei Tage die ich im Krankenhaus sein werde, um unseren dann 2,5 jährigen Sohn zu kümmern kann? Danke für Ihre Hilfe Lara

von Lara17 am 01.01.2018, 13:25



Antwort auf: Urlaubsanspruch Betreuung erstes Kind bei zweiter Geburt?

Hallo, Er kann EZ beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Urlaubsanspruch Betreuung erstes Kind bei zweiter Geburt?

Dann sollte dein Mann EZ einreichen. Kann der AG nicht verweigern - ob es ihm passt oder nicht. Dein Mann kann EZ so planen wie er mag, lediglich wenn er EG auch haben will müsste er mindestens 2 LEBENSmonate nehmen bis euer zweites Kind 14 Monate ist. Kann er beide gleich zusammenhängend nehmen, oder aber er nimmt diese beiden Lebensmonate getrennt, zB den ersten zur Geburt, den zweiten wenn das Kind seinen 13ten Lebensmonat hat. Dir blieben dann noch 12 Monate EG, bzw wenn du einen AG hast ca. 2 Mutterschaftsmonate plus 10 EG-Monate. Wegen Kündigungsschutz und dem Umstand das man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss wegen EZ sollte er in dem Falle aber gleich beide fest dem AG mitteilen. Die meisten AG bieten aber Sonderurlaub an und in der Regel kann man mit denen auch reden. Wenn es ihm egal ist wegen unbezahlt oder eben mit EG weil es nur um wenige Tage geht, dann soll er einfach eben für die Tage einfach EZ anmelden - wie gesagt er muss sich aber bei der Erstmeldung für 2 Jahre festlegen. Also da genau planen. EZ melden muss er 7 Wochen vor Antritt, 8 Wochen vor Antritt beginnt der Kündigungsschutz.

Mitglied inaktiv - 01.01.2018, 14:59



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