Sonja223
Guten Tag Frau Bader, Mein zweites Kind kommt voraussichtlich am 30.4.2017 zur Welt. Im Jahr habe ich 24 Tage Urlaub. Nach der Entbindung möchte ich gleich für ein Jahr in Elternzeit gehen. Während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt hätte ich ja Urlaubsanspruch. Gilt das auch, wenn ich gleich Elternzeit nehme? Habe ich also 8 Tage Urlaubsanspruch für 2017 (also nur für den Mutterschutz vor der Geburt, bis zum 30.4.) oder auch bis zum Ende des Mutterschutzes nach der Geburt (Ende Juni), also etwa 12 Tage? Diese Info finde ich leider nirgendwo im Netz. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ob Du das Mutterschutz oder EZ nennst ist wegen Urlaub egal. Du kannst auf den nachgeburtlichen Mutterschutz nicht verzichten da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Selbst wenn du die EZ ab Geburt meldest, der Mutterschutz läuft trotzdem - und damit auch vollen Urlaubsanspruch.. Im Grunde genommen läuft dann also beides "gleichzeitig". Entsprechend ist es logisch das Du im Netz nichts findest. Allerdings ist der AG nicht verpflichtet dir den nachgeburtlichen Urlaubsanspruch vor beginn des Mutterschutzes auch zur "Verfügung zu stellen". falls Du den Urlaub planst vor dem Mutterschutz zu nehmen.
Sonja223
Vielen Dank für die Antworten, Frau Bader, heißt das also, dass ich für die Monate nach der Geburt, in denen ich voll Mutterschutz habe (die also komplett in die 8 Wochen nach der Geburt fallen), Urlaubsanspruch habe? Und für Monate, in denen ich teilweise Mutterschutz und teilweise schon Elternzeit habe, kein Urlaubsanspruch besteht?
ninjaka
Der Urlaubsanspruch in der Elternzeit ist aber doch nicht automatisch nicht vorhanden, das wird hier sehr arbeitgeberfreundlich dargestellt. Der Arbeitgeber KANN den Anspruch um 1/12 pro Monat Elternzeit kürzen. Er muss aber nicht. D.h. danach musst du ihn fragen oder verhandeln. So steht es auch im Gesetz.
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