Hallo
ich werde zum Ende des Muschu kündigen weil ich es wegen der Kinderbetreunung nicht mehr schaffe in Wechselschicht zu arbeiten (die Sache ist schon mit dem Arbeitsamt geklärt).
Nun stehen mir laut AG noch 17 Tage Urlaub zu (da ich seit Anfang des JAhres krankgeschrieben war konnte ich keinen Urlaub nehmen) und dieser kann nicht ausgezahlt werden (steht im Arbeitsvertrag) der Muschu endet am 20.07 da ich zum Ende eines Monats kündigen muß (steht auch im Arbeitsvertrag) kann ich noch 5 Tage von meinem Urlaub nehmen. Was passiert mit den restlichen 12 Tagen, muß ich die wirklich verfallen lassen?
Vielen Dank
Petra
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 13:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch verfallen lassen ?
Liebe Petra,
grds. kann Urlaub nicht ausgezahlt werden.
wenn es aber nicht möglich ist, den Urlaub zu nehmen, muss er ausgezahlt werden, § 7 Abs. 4 BUrlG. Gem. § 13 BUrlG ist diese Regelung nicht abbedungen werden, d.h., man kann sie vertraglich nicht ausschliessen.
Mit anderen Worten: er hat Unrecht.
Gruss,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2001
Antwort auf:
Urlaubsanspruch verfallen lassen ?
Daß Dir Dein Jahresurlaub nicht ausgezahlt werden kann, das ist normal, wenn das drinsteht.
Aber wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, geht das schon.
Man will mit so einem Satz nur vermeiden, daß sich ein AN den ganzen Uralub immer auszahlen läßt und sich nicht ausruht, denn zum Arbeiten gehört eben auch Zeiten des Ausruhens. Dafür gibt es ja auch ein Bundesurlaubsgesetz.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 16:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch verfallen lassen ?
o. T.
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 19:22
Antwort auf:
Urlaubsanspruch verfallen lassen ?
o. T.
Mitglied inaktiv - 18.06.2001, 22:46