Hallo Frau Bader, nochmals eine Frage dazu, ob ich den Urlaub zwischen Elternzeit und Sonderurlaub hätte nehmen können. Wäre es dann im Zuge dieser Beantragung Pflicht des AGs gewesen, mich auf den Urlaub hinzuweisen, der dann verfallen ist? Oder ist das dann einfach mein Pech, weil ich nicht daran gedacht habe bzw. nicht danach gefragt habe... Für eine Einschätzung von Ihnen wäre ich dankbar, denn ggf. würde ich beim AG dann nochmal nachhaken.
von hazelbrave am 18.01.2021, 12:54