PetersonNRW
Guten Morgen Frau Bader, ich weiß leider nicht wie es sich mit meinem Urlaubsanspruch verhält. In der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. So das sich gute 33 Tage Urlaub angesammelt haben. Mit meinem Arbeitgeber hatte ich vereinbart das ich meinen Resturlaub direkt an den Mutterschutz hänge. Nun ist seid dem 18.9 mein Mutterschutz vorbei und aufgrund von Steissprobleme (durch die Geburt) bin ich nun erst einmal bis Mitte Oktober krank geschrieben. Die Elternzeit nimmt meine Partnerin. Ich hätte also gestern meinen ersten Arbeitstag gehabt. Ich hoffe natürlich das ich nach dieser Krankschreibung wieder arbeitsfähig bin. Das kann ich aber natürlich nicht vorher sagen. Wenn man jetzt erst einmal davon ausgeht das ich wieder gesund bin, wann kann ich bzw bis wann muss ich meinen Urlaub genommen haben? Und wie verhält es sich falls ich weiter krankgeschrieben werde? Danke für Ihre Hilfe! Grüsse Peterson
Hallo, in den Zeiten, wo sie krankgeschrieben sind, wird Ihnen der Urlaub wieder gutgeschrieben. Liebe Grüße, NB
PetersonNRW
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Und in welchen Zeitraum darf / kann / muss ich den Resturlaub nehmen? Viele Grüsse Peterson
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