Mitglied inaktiv
Hallo folgenden Sachverhalt möchte ich vorab schildern: Ich beginne im April nach 3 Jahren EZ wieder bei meinem alten AG zu arbeiten, allerdings nur noch 20 Stunden anstatt 40 Stunden vor der Geburt. Ich bin seit 08/01 bei meinem AG. Ich bekomme einen neuen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft. Welche Änderungen muss ich nun hinnehmen, bezüglich des Urlaubsanspruches?? Gibt es einen Mindestanspruch an Urlaubstagen? Wird die Betriebszugehörigkeit mit eingerechnet, auch wenn ich einen neuen AV bekomme? Zählen auch die 3 Jahre Elternzeit mit rein? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Vielen Dank!
Hallo, durch den neuen Vertrag dürfen Sie nicht schlechter gestellt werden, es muss also anteilig weiter laufen. EZ zählt zur Betriebszugehörigkeit dazu. Liebe Grüsse, NB
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