LouisApril05
Hallo, ich hoffe sie können mir weiter helfen! Habe im Mai 2010 meinen 2. Sohn bekommen, war seit 1.11.2009 im BV u. konnte somit meinen Resturlaub u. meine Überstunden nicht nehmen. Seit Mai 2011 arbeite ich jetzt Halbtags, jeden Tag 4 Std. Jetzt habe ich bemerkt das mein Chef mir für dieses Jahr nur anteilig Urlaubstage bewilligt hat u. meine angefallen Überstunden vor dem BV alle weg sind. Ich dachte man hat vollen Urlaubsanspruch wenn man im Jahr länger als 6 Monate arbeitet? Und wann verfallen Überstunden! Da wir im Sommer 3 Wochen Pflichturlaub haben u. zwischen Weihnachten u. Neujahr auch reiche ich mit den paar Urlaubstagen hinten u. vorne nicht!
Hallo, 1. Der Ag kann den Urlaub für alle Monate kürzen, in denen komplett EZ stattfand 2. Der Urlaub kann anteilig in der TZ genommen werden 3. Bzgl. der Überstunden kommt es auf die vertragl. Regelung an, idR verfallen die nicht so einfach Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Dein Chef kann dir für das Urlaubsjahr 2011 den Urlaub anteilig kürzen. Und zwar um ein Zwölftel für jeden Monat, den du komplett in Elternzeit warst. Wenn du im Mai 11 wieder angefangen hast, gibts die Kürzung für Jan bis Apr. Macht bei einem Jahresurlaub von 28 Tagen 9 Tage weniger. Selbstverständlich hat er die Überstunden und den Urlaub aus 2009 und 2010 über die Elternzeit "aufzuheben". Den Urlaub kannst du nehmen bis Ende 2013! Gruß Sabine
LouisApril05
Den Urlaub von Jan- Mai 2010 hat er vollkommen ignoriert! Im Bundesurlaubsgesetz steht das wenn man länger als 6 Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat man vollen Urlaubsanspruch hat!
LouisApril05
Den Urlaub von Jan- Mai 2010 hat er vollkommen ignoriert! Im Bundesurlaubsgesetz steht das wenn man länger als 6 Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat man vollen Urlaubsanspruch hat!
Lina_100
Hallo, wie meine Vorschreiberin schon gesagt hat, kann der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit (nicht Mutterschutz) um 1/12 gekürzt werden. Der Resturlaub für 2010 Tätigkeit und Mutterschutz muss aber aufgehoben und jetzt gewährt werden. Selbst wenn es grundsätzlich Verfallsfristen für Resturlaub gibt gilt dies nicht in der Elternzeit. Einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 2010 gibt es nicht. Grüße
SumSum076
"§ 17 BEEG (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen." Das BEEG, als Gesetz für spezielle Fälle, regelt die Begrenzung nach dem allgemeinen Bundesurlaubsgesetz. Dir steht zwar grundsätzlich der Urlaub zu, durch den Spezialfall der Elternzeit greift die spezielle Regelung des BEEG und daher darf dein Urlaub gekürzt werden. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit