Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubs- u. Überstundenanspruch nach Elternzeit!

Frage: Urlaubs- u. Überstundenanspruch nach Elternzeit!

LouisApril05

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Hallo, ich hoffe sie können mir weiter helfen! Habe im Mai 2010 meinen 2. Sohn bekommen, war seit 1.11.2009 im BV u. konnte somit meinen Resturlaub u. meine Überstunden nicht nehmen. Seit Mai 2011 arbeite ich jetzt Halbtags, jeden Tag 4 Std. Jetzt habe ich bemerkt das mein Chef mir für dieses Jahr nur anteilig Urlaubstage bewilligt hat u. meine angefallen Überstunden vor dem BV alle weg sind. Ich dachte man hat vollen Urlaubsanspruch wenn man im Jahr länger als 6 Monate arbeitet? Und wann verfallen Überstunden! Da wir im Sommer 3 Wochen Pflichturlaub haben u. zwischen Weihnachten u. Neujahr auch reiche ich mit den paar Urlaubstagen hinten u. vorne nicht!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Ag kann den Urlaub für alle Monate kürzen, in denen komplett EZ stattfand 2. Der Urlaub kann anteilig in der TZ genommen werden 3. Bzgl. der Überstunden kommt es auf die vertragl. Regelung an, idR verfallen die nicht so einfach Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Dein Chef kann dir für das Urlaubsjahr 2011 den Urlaub anteilig kürzen. Und zwar um ein Zwölftel für jeden Monat, den du komplett in Elternzeit warst. Wenn du im Mai 11 wieder angefangen hast, gibts die Kürzung für Jan bis Apr. Macht bei einem Jahresurlaub von 28 Tagen 9 Tage weniger. Selbstverständlich hat er die Überstunden und den Urlaub aus 2009 und 2010 über die Elternzeit "aufzuheben". Den Urlaub kannst du nehmen bis Ende 2013! Gruß Sabine


LouisApril05

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Den Urlaub von Jan- Mai 2010 hat er vollkommen ignoriert! Im Bundesurlaubsgesetz steht das wenn man länger als 6 Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat man vollen Urlaubsanspruch hat!


LouisApril05

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Den Urlaub von Jan- Mai 2010 hat er vollkommen ignoriert! Im Bundesurlaubsgesetz steht das wenn man länger als 6 Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat man vollen Urlaubsanspruch hat!


Lina_100

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Hallo, wie meine Vorschreiberin schon gesagt hat, kann der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit (nicht Mutterschutz) um 1/12 gekürzt werden. Der Resturlaub für 2010 Tätigkeit und Mutterschutz muss aber aufgehoben und jetzt gewährt werden. Selbst wenn es grundsätzlich Verfallsfristen für Resturlaub gibt gilt dies nicht in der Elternzeit. Einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 2010 gibt es nicht. Grüße


SumSum076

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"§ 17 BEEG (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen." Das BEEG, als Gesetz für spezielle Fälle, regelt die Begrenzung nach dem allgemeinen Bundesurlaubsgesetz. Dir steht zwar grundsätzlich der Urlaub zu, durch den Spezialfall der Elternzeit greift die spezielle Regelung des BEEG und daher darf dein Urlaub gekürzt werden. Gruß Sabine


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