Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubanspruch nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubanspruch nach Elternzeit

sptzchen

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 25. Juli 2014. Ich möchte gerne wissen, ob meine Berechnung meines Urlaubanspruches für 2014 korrekt ist: 1. Zählt der Monat Juli (da noch 5 Tage bis Monatsende) in der Urlaubsberechnung teilweise oder komplett mit? 2. Stehen mir für das Jahr 2014, bei einem Anspruch von 30 Tagen, 12,5 Tage (für August bis Dezember) oder 15 Tage (für Juli bis Dezember) zu? 3. Ich habe noch 25 Tage Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Mein Mutterschutz endete am 20. September 2011, hier habe ich den vollen Monatsurlaubsanspruch, 2,5 Tage, aufgerundet auf drei Tage bekommen. Sollten mir rechnerisch Urlaubstage für Juli 2014 zustehen, kann mein Arbeitgeber den Anspruch für Juli 2014 um diesen halben Tag aus September 2011 kürzen oder gar sagen, für Juli 2014 kriege ich keinen Urlaub mehr? Ich hoffe, diese letzte Frage ist verständlich... 4. Kann ich meinen Arbeitgeber darum bitten, dass ich diesen Urlaub zusammen mit meinen Resturlaub von vor der Elternzeit direkt nach Ende meiner Elternzeit schon nehmen möchte (meine Tochter hat erst im September ein Kindergartenplatz und ich habe leider niemanden, der sie bis dahin betreuen kann). Kann er mir diesen Wunsch verweigern? Resturlaub 2011 und Urlaub 2014 zusammen würden gerade für die Zeit ausreichen, bis meine Tochter im Kindergarten eingewöhnt ist... Hintergrund: Mein Arbeitgeber bietet mir gerade einen Arbeitsplatz, der nicht mit dem gleichwertig ist, den ich vor der Geburt meines Kindes hatte, u.a. mit dem Argument, er komme mir schon entgegen, erst im September nach der Eingewöhnung meiner Tochter wieder zur Arbeit zu kommen. Ich fühle mich da unter Druck gesetzt und bin völlig verunsichert... Danke im Voraus für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. + 2. Mit Beginn und Ende der Elternzeit wird in den jeweiligen Jahren der Urlaub gezwölftelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird der Anspruch um 1/12 gekürzt. Sie haben also 6/12 Urlaubsansprüche. 3. Sorry, verstehe ich nicht 4. Ja, der AG entscheidet über Urlaub . sollte aber die Belange der AN berücksichtigen Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...