Frage: Urlaub

Hallo Frau Bader, Ich arbeite in einer Kita und dort ist es eigentlich nicht möglich, dass zwei Personen gleichzeitig Urlaub nehmen. Ich habe dennoch gemeinsam mir einer anderen Kollegin Urlaub bekommen. Ich habe jetzt schon Sorge, dass man mich aus dem Urlaub zurückordert. Denn sobald eine zusätzliche Person in diesen Tagen fehlt müsste man die Kitabetreuungszeiten für die Eltern kürzen und bevor das passiert wird in der Regel zurückgepfiffen. Ist oder wäre das Rechtens? Muss man im Urlaub als Erzieherin oder gar als Führungskraft erreichbar sein?

von Katkatkat am 14.03.2023, 21:48



Antwort auf: Urlaub

Hallo, nein, das kann der AG nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2023



Antwort auf: Urlaub

Der Urlaub dient der Erholung der Arbeitnehmer. Dich zurück beordern geht nicht. Eine Fehlplanung ist dann das Problem des AG - nicht deins.

von suityourself am 15.03.2023, 08:53



Antwort auf: Urlaub

Du musst im Urlaub nicht für deinen AG erreichbar sein - also einfach nicht ans Telefon gehen, wenn er in deinem Urlaub anruft ;) Ansonsten gilt, dass du nur aus sehr schwerwiegenden Gründen aus dem Urlaub zurückgeholt werden darfst (z.B. wenn das Bestehen des Unternehmens davon abhängt oder andernfalls erhebliche Verluste gemacht werden) und wenn ein Arbeitgeber das macht, muss er auch für alle Umkosten aufkommen. Wenn du also irgendwo in der Karibik bist, müsste er den früheren Rückflug bezahlen und alle Kosten, die für eine Leistung angefallen sind, die du nun nicht mehr in Anspruch nehmen kannst (Hotel, geleitete Ausflüge, Führungen, Kurse...).

von Belly-Monkey am 15.03.2023, 11:21



Antwort auf: Urlaub

Ihr AG kann den Urlaub aus betrieblichen Gründen auch kurzfristig noch ablehnen. Das geht in jedem Betrieb. Sollten sie was gebucht haben muss der AG die Kosten für Storno zahlen. Ebenso wenn er sie aus dem Urlaub zurückholt und sie sich nicht vor Ort aufhalten. Sie müssen nachweisen, dass sie Urlaub gebucht haben, nicht am Wohnort sind, und alles, was sie wegen der Aufforderung ihres AG arbeiten zu kommen nicht machen können. Mit Nachweis muss der AG ihnen die Kosten ersetzen. In der Regel versuchen AG das zu umgehen, um keine Kosten zu haben und am besten auch um den AN nicht zu verärgern. Denn gute Laune wird der AN nicht haben wenn er keinen Urlaub hat und stattdessen arbeiten soll. Die Urlaubstage gibt es wieder.

von Ani123 am 15.03.2023, 18:07



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