Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub

Frage: Urlaub

Anna198

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Hallo Frau Bader, Können Sie mir bitte sagen, wie hoch der Urlaubsanspruch für den folgenden Monat ist: 01.04.-11.04. Mutterschutz 12.04.-30.04. Teilzeit in Elternzeit, 20h/Woche. Ich habe zuvor Vollzeit gearbeitet und hatte 30 Tage, also 2,5 / Monat. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für den kompletten April 2,5 VZ Urlaubstage erworben habe. Mein Arbeitgeber sagt, dass dieser Monat anteilig berechnet wird und ich somit 1,5 Teilzeit Tage erworben habe und 1 VZ Tag. Wer hat Recht? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Urlaub für jeden Monat, den Sie nicht KOMPLETT in EZ sind, § 17 BEEG. Liebe Grüße NB


mellomania

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kannst du mal die kompletten daten schreiben? mutterschutz ging ja nicht nur 2 wochen. und sofort danach tz?


Anna198

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Der Mutterschutz war ganz normal 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach, direkt an den Mutterschutz schließt sich die Elternzeit mit der Teilzeitarbeit an, es geht konkret nur um den genannten Monat.


WonderWoman

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interessante frage. der ag kann den vz-urlaub nur für volle ez-monate kürzen, dementsprechend erwirbst du mindestens den vz-urlaub. andererseits würdest du für den halben tz-monat mmn einen halben tz-urlaubs-monat bekommen. jetzt weiß ich nicht ob sich das addiert (dann hättest du sogar mehr urlaub) oder "nur" eine günstiger-berechnung stattfindet (dann hättest du recht). ich tippe auf letzteres. den ag hat jedenfalls unrecht. du kannst ja nicht schlechter gestellt werden nur weil du direkt nach dem muschu wieder arbeitest. warum man dazu mehr daten brauchen sollte verstehe ich nicht.


romankowitz

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Aus meiner Sicht hat der Arbeitgeber Recht. Du kannst nicht gleichzeitig Vollzeit und Teilzeit Urlaub erwerben. Wenn der Übergang so fließend ist, wurde das bei uns auch so berechnet. Hättest Du bis Ende April nicht gearbeitet, hättest Du den kompletten Vollzeiturlaub aus dem April erhalten.


mellomania

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So sehe ich das auch


Feuerschweifin

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Ich sehe es wie WonderWoman. Blöd, jetzt bist du auch nicht schlauer...


Anna198

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@Romankowitz Also ein Mann, der z.B. von 10.03. -10.05. 2 Monate Elternzeit nimmt, erhält für März und Mai vollen Urlaub, gekürzt wird nur der April. Eine Frau, die in meiner Situation nicht arbeitet, bekommt ebenfalls den vollen Urlaubsanspruch. Und mir wird der Urlaub abgezogen, weil ich arbeite? Wenn das tatsächlich so wäre, dann müsste der Gesetzgeber nachbessern, das ist absolut nicht fair. Dass ein Arbeitgeber das so macht heißt noch lange nicht, dass es korrekt ist. Es gibt auch Arbeitgeber, die Resturlaubsansprüche aus VZ in TZ zahlen oder während des Mutterschutzes Urlaub kürzen. Beides nicht korrekt, wird aber trotzdem gemacht.


Anna198

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@Feuerschweifin Da hast du leider Recht, die Antwort von Frau Bader ist nicht eindeutig, deswegen hatte ich heute schon zum 2. Mal gefragt und gehofft, eine eindeutigere Antwort zu erhalten. Kann nur jeder Frau empfehlen, vor der ersten Schwangerschaft ein Jurastudium zu absolvieren….


Feuerschweifin

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Vielleicht versuchst du es noch mal, schreib noch mal einen neuen Beitrag so in der Art: "Wenn man den ersten Teil des Monats in Mutterschutz ist und den zweiten Teil des Monats in Elternzeit, und davor Vollzeit gearbeitet hat, hat man ja für den Monat den vollen Vollzeit-Urlaubsanspruch. Wie verhält es sich, wenn man während der Elternzeit im zweiten Teil des Monats Teilzeit in Elternzeit arbeitet, hat man dann für diese Zeit nur Anspruch auf gekürzten Teilzeit-Urlaub? Dann hätte man ja, wenn man arbeiten geht, weniger Urlaubsanspruch als wenn man zu Hause bleiben würde?"


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