Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

urlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: urlaub

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ich bin jetzt in mutterschutz bis 07.07.2011 und hab elternzeit beantragt auf 2 jahre hab aber noch 14 tage resturlaub von 2010 und 17,5 von 2011 insgesamt 30,5 tage (vollzeit) wegen beschäftigungverbot konnte ich mein urlaub nicht nehmen jetzt gehe ich ab oktober in der elternzeit 80 std im monat arbeiten (teilzeit) muss ich jetzt mein urlaub (vollzeit) in der teilzeit nehmen. kann mir aber nicht die firma sagen ich muss urlaub in der teilzeit nehmen sonst verfällt es?mir wäre es auch lieber wenn ich mein urlaub nach der elternzeit nehmen würde. und bei uns in der firma ist so mann muss immer bis ende märz urlaub nehmen sonst verfällt es danke nochmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sollten ihn nicht zwischen Mutterschutz u Ez nehmen, dann bekommen Sie weniger EG. Besser ist es, ihn für die TZ bzw nach der EZ aufzusparen. Der AG kann nur aus betrieblichen Gründen Urlaub verschreiben. Liebe Grüsse, NB


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