Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub

Frage: Urlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin in der 31 SSW und ab dem 02.10.10 beginnt mein Mutterschutz. Die Woche vor Beginn des Mutterschutzes hatte mein Arbeitgeber schon mit 5 Urlaubstagen bewilligt. Seit dem 23.07. bin ich arbeitsunfähig. Zwei Wochen Urlaub im August konnte ich ja dann nicht antreten. Diese zwei Wochen wollte ich jetzt vor der bereits genehmigten Woche antreten. Allerdings hat mein Arbeitgeber bisher noch nicht auf das Schrieben mit dem Antrag reagiert. Ich möchte 3 Jahre in Elternzeit gehen. Kann er mir jetzt den Urlaub nicht genehmigen? Was passiert dann mit dem Urlaub? Kann ich ihn dann auch noch im November 2013 nehmen? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss den Urlaub nicht genehmigen, sollte sich aber melden. Rufen Sie doch mal an. Ansonsten kann man den Urlaub im Jahr nehmen, in dem die EZ endet oder im Folgejahr. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst den Resturlaub im Jahr 2013 (nach der Elternzeit) oder auch im Jahr 2014 nehmen! Es kann sogar sinnvoll sein, Urlaub aufzuheben. Für die Eingewöhnungszeit im Kindergarten. Gruß Sabine


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