Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub

Frage: Urlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 17.9.2002, d.h. der Mutterschutz ist voraussichtlich vom 6.8.2002 bis zum 12.11.2002. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr. Bisher habe ich noch keinen Urlaubstag genommen. Wieviele Tage Urlaub darf ich denn noch nehmen bevor ich in den Mutterschutz gehe? Ich würde gerne allen Urlaub vorher nehmen. Und noch eine zweite Frage. Mein Arbeitsverhältnis ist befristet bis Dezember 2003. Entstehen mir deswegen jetzt Nachteile in punkto Erziehungsgeld, weil ja der Erziehungsurlaub eigentlich länger dauern würde? Vielen Dank für die Beantwortung!! Denise


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Denise, das EG hat mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun. Sie erhalten also auf jeden Fall EG, wenn grds. ein Anspruch besteht. Zum Urlaub: man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich hab jetzt selbst mal versucht zu rechnen. Wenn ich bis zum 12.11.2002 im Mutterschutz bin, wieviele Kalendermonate darf ich dann nehmen, um den Urlaubsanspruch auszurechnen - nur 10 Monate, weils nur 10 volle Monate sind oder 10,5 oder gar 11 Monate? Das macht ja doch ein paar Tage aus. Also mit 10 vollen Monaten komme ich auf 25 Urlaubstage für dieses Jahr (30 * 10/12). Hab ich so richtig gerechnet? Die zweite Frage mit dem befristeten Arbeitsverhältnis habe ich aber weiterhin!!


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