Alfie
Hallo Frau Bader, mitte Juli endet meine erste Elternzeit und Mitte Oktober erwarte ich mein 2. Kind. Könnte ich die Zeit ( ab mitte Juli- Beginn Mutterschutz Anfang Sept) mit meinem Resturlaub und dem sich neu ergebenden Urlaubsanspruch überbrücken ohne das sich für mich daraus ein finanzieller Nachteil ergeben würde? Vorraussetzung wäre natürlich, dass dem mein AG zustrimmt und meine Urlaubstage reichen würden.Meine Frage bezieht sich vorallem auf die Finanzielle Situation-hätte ich in dem Fall Anspruch auf volle Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld ( obwohl ich alles mit Urlaub überbrückt habe und nicht gearbeitet habe? Wie sähe das ganze aus, wenn ich einen Teil der Zeit mit einer Krankmeldung überbrücken müsste ( zb: die letzen 5 Tage vor Beginn des Mutterschutzes). Würde mir dann ein Nachteil entstehen? Es handelt sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft und es wäre nicht ungewöhnlich, wenn meine Gyn mich für die letzte Woche vor Mutterschutz krank schreiben würde. In meiner ersten SS hatte ich ein komplettes BV. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!!
Ich bin dazu übergegangen, Fragen, die Betrugsversuche beinhalten, nicht mehr zu beantworten.
SumSum076
Du fragst in einem Rechtsforum ernsthaft wie es wäre, wenn deine Urlaubstage nur bis (zB) 25. August reicht und du für die paar Tage bis zum Mutterschutz einfach eine Krankmeldung einreichst, um bloß nicht arbeiten zu müssen? Und das soll keinem auffallen, dass du zufällig genau diese paar Tage krank bist? Gruß Sabine
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