Hallo Frau Bader, mitte Juli endet meine erste Elternzeit und Mitte Oktober erwarte ich mein 2. Kind. Könnte ich die Zeit ( ab mitte Juli- Beginn Mutterschutz Anfang Sept) mit meinem Resturlaub und dem sich neu ergebenden Urlaubsanspruch überbrücken ohne das sich für mich daraus ein finanzieller Nachteil ergeben würde? Vorraussetzung wäre natürlich, dass dem mein AG zustrimmt und meine Urlaubstage reichen würden.Meine Frage bezieht sich vorallem auf die Finanzielle Situation-hätte ich in dem Fall Anspruch auf volle Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld ( obwohl ich alles mit Urlaub überbrückt habe und nicht gearbeitet habe? Wie sähe das ganze aus, wenn ich einen Teil der Zeit mit einer Krankmeldung überbrücken müsste ( zb: die letzen 5 Tage vor Beginn des Mutterschutzes). Würde mir dann ein Nachteil entstehen? Es handelt sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft und es wäre nicht ungewöhnlich, wenn meine Gyn mich für die letzte Woche vor Mutterschutz krank schreiben würde. In meiner ersten SS hatte ich ein komplettes BV. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!!
von Alfie am 10.06.2016, 22:32