Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub zwischen 2. und 3. Jahr der Elternzeit

Frage: Urlaub zwischen 2. und 3. Jahr der Elternzeit

LittleD2410

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde 2011 geboren! Meine elternzeit (2 Jahre) läuft bald aus! Das dritte Jahr zu beantragen ist kein Thema ABER nun zu meinem Problem: Würde gerne nach Ablauf des 2. Jahres meinen resturlaub beanspruchen (ca 19 Tage (1/12 Regel kann bei mir, korrigieren sie mich wenn ich mich irre, nicht angewandt werden da der Mutterschutz noch bis in den Dezember hineinging)) und direkt im Anschluss an diesen urlaub mein 3. Jahr beginnen! Somit würde ich fast ein Monatsgehalt bekommen... Ist das überhaupt möglich UND bin ich während des Urlaubs kündbar?! Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag 3 Monate glaube ich! Vielen dank LittleD Ps Gespräch mit ag findet morgen statt deshalb wäre eine schnelle Antwort Super hilfreich ;)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Im Urlaub ist man kündbar. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

1. Die 1/12-Regel wird immer angewandt! (nur kommt es in deinem Fall wohl nicht zu Kürzungen) 2. Ja, du kannst die Kündigung überreicht bekommen. 3. Wenn du Elternzeit nach dem 3. Geburtstag haben möchtest, musst du die Übertragung von Elternzeit beantragen. 4. Für die Monate, in der die alte Elternzeit endet und die neue beginnt, hast du wieder Anspruch auf Urlaub. 5. Kläre nochmal die Hintergründe der Elternzeit, die nach dem 3. Geburtstag liegt. Ich mein gelesen zu haben, dass sowas wie Arbeitslosenversicherung oder so, nach dem 3. Geburtstag nicht gezahlt werden. zB Seite 72, der aktuellen Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" (Wobei 1 Monat, da sicherlich nicht soviel ausmacht) Gruß Sabine


LittleD2410

Beitrag melden

Aber den resturlaub könnte er jetzt schon auszahlen?! Ist doch dann die selbe Summe oder? Und so kann ich nicht gekündigt werden...


SumSum076

Beitrag melden

Urlaub darf nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Baader, weiter unten haben Sie geschrieben, daß man eine festgelegt 2 jährige elternzeit nicht mehr verlängern kann (außer mit Zustimmung des Arbeitgebers) Mein Sohn ist 2001 geboren und ich habe vorläufig mal 2 Jahre elternzeit beantragt. (gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung müssen Zeiträume innerhalb der nächsten 2 Jah ...

Liebe Frau Bader, ich bin selbst Rechtsanwältin, aber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der totale Laie :-) Ich habe letztes Jahr ein Baby bekommen und 1 Jahr Elternzeit eingereicht. Dieses Jahr ist im Januar abgelaufen und jetzt arbeite ich also wieder. Es ist doch alles schwerer als ich dachte, zumal ich noch ein älteres Kind habe. D ...

Hallo mein Arbeitgeber hat mir einen Teilzeitjob in der Elternzeit (Geb.datum des Kindes: Feb. 2011) angeboten. Ist ein 450 Euro Minijob oder ein Teilzeitjob St.kl. 5 sinnvoller?? Da mein Mann gut verdient, müssen wir wahrsch. Nachzahlungen bei der Steuererkl. leisten? Wie ist es besser bez. Rentenversicherung? Krankenvers.? Selber ver ...

Hallo Frau Bader, ich habe mir vom Arbeitgeber die Verschiebung des jeweils 3. Elternzeitjahres für meine Söhne bestätigen lassen. Jetzt geht im nächsten Jahr die 3jährige Elternzeit meiner Tochter zu Ende und ich möchte die beiden aufgeschobenen Jahre nahtlos anhängen. Welche Fristen muss ich beachten und wie beantrage ich das überhaupt? Kann ...

Hallo, Ich befinde mich im noch bis zum 03.02.2015 i. Elternzeit (3. Jahr). Nun bin ich erneut schwanger und meine neue Mutterschutzfrist würde am 17.03.2015 beginnen. Ich müsste also knapp 3 Wochen in Vollzeit wieder arbeiten. Wie wird hier das neue Mutterschutzgeld berechnet? Würden hier die 3 Wochen + die Zeit vor Geburt des 1. Kindes bei d ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas ausführlichere Frage: Meine Tochter wurde am 11.08.2014 geboren. Ich befinde mich in der Elternzeit und werde diese auch noch das dritte Jahr verlängern. Weder mein Mann noch ich haben ein Einkommen. Wir sind ALG 2 Empfänger. Wir planen zum Juni 2017 ein zweites Kind. 1. Was passiert mit der Elter ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...