Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub zwischen 2. und 3. Jahr der Elternzeit

Frage: Urlaub zwischen 2. und 3. Jahr der Elternzeit

LittleD2410

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Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde 2011 geboren! Meine elternzeit (2 Jahre) läuft bald aus! Das dritte Jahr zu beantragen ist kein Thema ABER nun zu meinem Problem: Würde gerne nach Ablauf des 2. Jahres meinen resturlaub beanspruchen (ca 19 Tage (1/12 Regel kann bei mir, korrigieren sie mich wenn ich mich irre, nicht angewandt werden da der Mutterschutz noch bis in den Dezember hineinging)) und direkt im Anschluss an diesen urlaub mein 3. Jahr beginnen! Somit würde ich fast ein Monatsgehalt bekommen... Ist das überhaupt möglich UND bin ich während des Urlaubs kündbar?! Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag 3 Monate glaube ich! Vielen dank LittleD Ps Gespräch mit ag findet morgen statt deshalb wäre eine schnelle Antwort Super hilfreich ;)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Im Urlaub ist man kündbar. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. Die 1/12-Regel wird immer angewandt! (nur kommt es in deinem Fall wohl nicht zu Kürzungen) 2. Ja, du kannst die Kündigung überreicht bekommen. 3. Wenn du Elternzeit nach dem 3. Geburtstag haben möchtest, musst du die Übertragung von Elternzeit beantragen. 4. Für die Monate, in der die alte Elternzeit endet und die neue beginnt, hast du wieder Anspruch auf Urlaub. 5. Kläre nochmal die Hintergründe der Elternzeit, die nach dem 3. Geburtstag liegt. Ich mein gelesen zu haben, dass sowas wie Arbeitslosenversicherung oder so, nach dem 3. Geburtstag nicht gezahlt werden. zB Seite 72, der aktuellen Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" (Wobei 1 Monat, da sicherlich nicht soviel ausmacht) Gruß Sabine


LittleD2410

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Aber den resturlaub könnte er jetzt schon auszahlen?! Ist doch dann die selbe Summe oder? Und so kann ich nicht gekündigt werden...


SumSum076

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Urlaub darf nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Gruß Sabine


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